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Das Pflegekind im Hilfeplanverfahren

Eine immer wiederkehrende Frage: Muss das Pflegekind am Hilfeplangespräch persönlich teilnehmen?

Eine immer wiederkehrende Frage: Muss das Pflegekind am Hilfeplangespräch persönlich teilnehmen?

Paula Zwernemann schreibt in ihrem Praxisbuch Pflegekinderwesen – Wir gehen gemeinsam in die Zukunft (2009 Herausgeber PAN e.V.) S. 182:

Bei einem Kind ist ein Hilfeplangespräch in seinem Beisein aus fachlicher Sicht grundsätzlich infrage zu stellen. Es sitzt da verloren zwischen all den Erwachsenen und muss hören, wo es ihm noch überall fehlt und was es in welcher Zeit zu lernen hat.
Für die Beteiligung des Kindes sind andere Formen nötig. Die Fachkraft, die für das Kind zuständig ist, muss bemüht sein, ein Vertrauensverhältnis zu ihm aufzubauen. Sie muss die Gefühle und Wünsche des Kindes kennen, damit sie zu richtigen Schlüssen kommen kann. Es ist ein Kunstfehler, die Teilnahme des Kindes am Hilfeplangespräch wortwörtlich zu nehmen. Das Kind hat ein Recht auf Schonung.
Der Wunsch und der Wille des Kindes und Jugendlichen sind ernst zu nehmen und müssen in der Hilfeplanung Beachtung finden. Dies geschieht jedoch nicht dort, wo so getan wird, als ob das Kind und der junge Mensch bei all den Erwachsenen gleichberechtigter Partner wäre. In dieser Situation ist der „runde Tisch“ eine Täuschung. Das Kind und der junge Mensch sind hoffnungslos unterlegen.
In der Frage des Umgangskontaktes hat dies in der Regel eine besondere Bedeutung. Wenn das Kind diese Besuche wünscht, aber befürchtet, dass es die Pflegeeltern verletzt, wir der Sozialarbeiter der Vermittler sein, wie auch dort, wo das Kind Angst vor diesen Besuchen hat und die Belastung erzwungener Besuche kaum ertragen kann.

Die Teilnahme eines Kindes am Hilfeplangespräch sollte also möglichst dadurch überflüssig werden, dass sich die zuständige Sozialarbeiterin schon vor dem Hilfeplangespräch ein Bild von Kind, seiner Entwicklungen und seinen Vorstellungen macht und dieses dann - gewissermaßen als Sprachrohr des Kindes- in das Hilfeplangespräch einbringt.

Jugendliche sollten für sich entscheiden dürfen, ob sie persönlich am Hilfeplangespräch teilnehmen wollen. Aber auch wenn sie dies wollen, sollte das Gespräch vorher mit ihnen vorbereitet werden, so dass sie mit dem Gefühl der Sicherheit kommen können.

Letzte Aktualisierung am: 
06.03.2012

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