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Pflegekind und Adoption
Themen:
Die Vermittlungsstelle ist durch den Paragrafen 36 SGB VIII daran gebunden, die Frage der "Annahme als Kind" - also der Adoption - nicht aus den Augen zu verlieren. Vor und während einer Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie ist zu prüfen, ob die Adoption in Betracht kommt. Dies hat zu Folge, dass Jugendämter darauf Wert legen, dass besonders junge Kinder zu Pflegeeltern kommen, die sich auch eine eventuelle Adoption dieses Kindes vorstellen können.
Eine Adoption ist nur dann möglich, wenn das Kind von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben wird, oder wenn diese Freigabe durch das Amtsgericht ersetzt wird und wenn es annehmende Eltern (hier Pflegeeltern) gibt. Pflegeeltern und Pflegekind müssen die Adoption natürlich wirklich wollen und sich ohne Druck dafür oder dagegen entscheiden können.