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Das Pflegekind
Themen:
Pflegekind / Adoptivkind
Das Adoptivkind wird von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben und mit allen Rechten und Pflichten von seinen Adoptiveltern angenommen. Die Adoptiveltern haben also das Sorgerecht, müssen das Kind unterhalten, das Kind bekommt den Namen der Adoptivfamilie, das Adoptivkind erbt usw. – es hat den rechtlichen Status eines leiblichen Kindes.
Das Pflegekind jedoch lebt – oft viele Jahre bis zur Volljährigkeit - in der Pflegefamilie, gehört aber weiterhin juristisch gesehen der Herkunftsfamilie an.
Pflegekind / Scheidungskind
Pflegekinder und ihre Erfahrungen und Bedürfnisse werden in der Praxis immer wieder mit den Erfahrungen und Bedürfnissen von Scheidungskindern gleichgesetzt. Um ein Pflegekind und seine Bedürfnisse aber wirklich verstehen zu können, müssen wir deutlich die unterschiedlichen Ursachen von „Scheidungs“kindschaft und „Pflege“kindschaft sehen und nachvollziehen:
Das ureigentliche Problem in der Scheidungssituation liegt auf der Paarebene der Eltern. Ehemann und Ehefrau können als Paar nicht mehr miteinander umgehen und wollen nicht mehr zusammen leben. Sie bleiben jedoch in ihrer Rolle als Mutter und Vater weiterhin verantwortliche Eltern für das Kind.
Pflegekinder dahingehend kommen aus Familien, in denen die Eltern ihrer Rolle als versorgende Mutter und versorgender Vater nicht gerecht wurden. Das ureigentliche Problem in diesen Familien liegt nicht auf der Paarebene der Eltern sondern auf der Beziehungs- und Erziehungsebene zwischen Eltern und Kind.
Pflegekinder kommen aus Herkunftsfamilien, in denen sie überwiegend Vernachlässigung erlebt oder/und Gewalt- oder Missbrauch erfahren haben.