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Begriffserklärung

Pflegegeld

Haben Pflegeeltern ein Kind bei sich aufgenommen, erhalten sie vom Jugendamt ein sogenanntes Pflegegeld.

Haben Pflegeeltern ein Kind bei sich aufgenommen, erhalten sie vom Jugendamt ein sogenanntes Pflegegeld.

Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus:

  • Unterhaltszahlungen
  • "Kosten der Erziehung".

Das Pflegegeld deckt die immer wieder kehrenden Leistungen der Pflegeeltern ab. Die Höhe des Pflegegeldes wird meist von den Landesbehörden bestimmt und ist dann innerhalb dieses Bundeslandes gleich. Die verschiedenen Bundesländer variieren etwas in der Höhe des Pflegegeldes. In manchen Ländern variieren die Pflegegeldzahlungen von Jugendamt zu Jugendamt. Dort gibt es dann nur "Empfehlungen", an die sich die Jugendämter jedoch nicht halten müssen.

Die leiblichen Eltern eines Kindes bleiben für das Kind unterhaltsverpflichtet, auch wenn das Kind nicht mehr bei ihnen lebt oder sie das Sorgerecht nicht mehr haben. Dies bedeutet, dass die Herkunftseltern für das Kind aufkommen müssen, wenn und soweit sie dazu in der Lage sind. Damit das Pflegekind jedoch in seinem Unterhalt gesichert ist, übernimmt das Jugendamt die Unterhaltszahlungen und holt sich von den Eltern zurück, was diese leisten können und müssen.

Pflegegeld ab Januar 2008 am Beispiel von NRW (andere Länder sind nur unerheblich anders)

Pflegegeld für 2008 Sachsen-Anhalt
Pflegegeldverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

  • für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 655,- Euro
  • für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 720,- Euro
  • für Jugendliche vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und im Einzelfall für junge Volljährige 830,- Euro

212,- Euro dieses Pflegegeldes sind die sogenannten Kosten der Erziehung, der andere Teil die Unterhaltskosten für das Pflegekind.

Für besonders beeinträchtigte Kinder in Sonderpflege erhalten die Pflegeeltern ein erhöhtes Pflegegeld.

Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2008

Auf seiner Internetseite stellt der Deutsche Verein die Empfehlungen als pdf-Dokument zur Verfügung. weiter

In regelmässigen Abständen gibt der Deutsche Verein Empfehlungen für die Höhe des Pflegegeldes.

Ende September 2007 hat der Deutsche Verein "Weiterentwickelte Empfehlungen für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege" ( §§ 33, 39 DGB VIII) beschlossen.

In seinen Empfehlungen hat sich der Deutsche Verein zu folgenden Punkten geäußert:

Erhöhung der materiellen Kosten und der Kosten der Kosten der Erziehung im Pflegegeld ab 2008 (neue Altersgrenzen)

  • von 0-6 Jahren insgesamt 673,- €
  • von 6-12 Jahren insgesamt 745,- €
  • von 12-18 Jahren insgesamt 824,- €.

In diesen Summen enthalten sind für alle Altersstufen 214,- € Kosten der Erziehung. In diesen Kosten der Erziehung sind die Kosten nicht enthalten die z.B. durch Kinderbetreuung, Musikschule o.Ä. entstehen.

  • Pauschalbeträge zur Unfallversicherung und Alterssicherung
  • Unfallversicherung 79,- € Umfang: beide Pflegeelternteile
  • Alterssicherung 39,- € Umfang: pro Kind, ein Pflegeelternteil

Das Ministerium NRW konnte sich also nicht entschließen, den Empfehlungen des Deutschen Vereins für das Jahr 2008 nachzukommen. Der Deutsche Verein hat insbesonders die Altersstufen verändert.

Das Land Niedersachsen hat die Empfehlungen des Deutschen Vereins komplett umgesetzt.

PFLEGEGELD 2009 in Niedersachsen:

0 bis 5 Jahre: 473 materielle Kosten 220 Kosten d.Erz. 693 Gesamtkosten
6 bis11 Jahre: 547 materielle Kosten 220 Kosten d. Erz. 767 Gesamtkosten
ab 12 Jahre: 628 materielle Kosten 220 Kosten d. Erz. 848 Gesamtkosten

Weiterlesen: 
Politik

von:

Einkommenssteuerrechtliche Behandlung des Pflegegeldes

Im Frühjahr 2007 teilte das Bundesfinazministerium mit, dass die Erziehungskosten des Pflegegeldes ab 2008 besteuert werden sollten. Vor allem der Aktivverbund Berlin e.V. setzte eine Vielzahl von Aktivitäten in Gang, um diese Pläne zu verhindern. Mit Erfolg! Am 20. September wurden die Besteuerungspläne des Erziehungsgeldes zurückgezogen. Lesen Sie hier die Dokumentation.
Fachartikel

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Pflegegeld bei Arbeitslosigkeit

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Letzte Aktualisierung am: 
17.05.2008

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