Wenn Pflegekinder z.B. durch eine Ausbildung Einkommen erzielen, müssen sie davon 75 % an das Jugendamt erstatten, wenn bisher Leistungen der Jugendhilfe (Pflegegeld) gezahlt wurden. Die Höhe dieser Kostenbeteiligung erzeugt viel Kritik. Spiegel-Online hat sich mit einem Artikel über eine junge Auszubildende genau mit diesem Thema beschäftigt.