Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. ist angetreten, um eine bundesweite Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in der Jugendhilfe zu bewirken. Es verfolgt das Ziel „gleiche Rechte und Chancen für alle Kinder“, egal in welchem Bundesland!. Das Aktionsbündnis sieht sich durch die Entwicklungen der letzten Monate veranlasst, das Thema Inklusion in der Pflegekinderhilfe besonders in den Blick zu nehmen. Moses-online möchte diese Aktion durch weitere Veröffentlichungen über einen längeren Zeitraum aktiv unterstützen.
Für Pflegekinder mit Behinderungen werden bei ihrer Unterbringung in einer Pflegefamilie unterschiedliche Gesetze zuständig, je nachdem welche Art der Behinderung die Kinder haben. Für die Unterbringung von körperlich oder geistig behinderten Kindern ist das SGB IX (Eingliederungshilfe) zuständig, für Kinder mit seelischer Behinderung das SGB VIII zuständig. Darüber hinaus wurde im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der Grundgedanke der Inklusion verankert, durch den alle Kinder - unabhängig ob behindert oder nicht - der Jugendhilfe zugeordnet werden sollen. Diese Veränderungen sollen schrittweise bis 2028 erfolgen. Die einzelnen Bundesländer haben zur bisherigen Unterbringung von Pflegekindern mit Behinderungen unterschiedliche Regelungen getroffen. Diese müssen bis 2028 der Zuständigkeit in der Jugendhilfe angeglichen werden. Viele Beteiligten sehen in diesem Prozess eine Problematik und wollen darauf aufmerksam machen, sodass die grundsätzlich zugesagte Inklusion nicht auf halben Wege stehen bleibt.
Das Land NRW plant ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Zur Frage von Jugendliche mit Behinderungen in Pflegefamilien hat das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. eine Stellungnahme an die Politik in NRW versandt.
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Plädoyer für eine Inklusive Pflegekinderhilfe