In mehreren Fällen griffen einige Jugendämter zu einer Maßnahme, vor der Pflegeeltern gewarnt werden müssen. Erklärungen zur "Aufsuchenden Familientherapie (AFT)"
Die Entscheidung befasst sich mit dem Umgangsausschluss bei einem Pflegekind gegenüber seinen Herkunftseltern, der zum Schutz des Kindes im Einzelfall auch unter Berücksichtigung von Art. 6 GG und Art. 8 EMRK zu lässig und erforderlich ist, um eine konkrete Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Peter Hoffmann über die Ungleichstellung von adoptierten und leiblichen Kindern im Bereich des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes für Adoptiveltern.