Die Regelung, nach der bei dauerhafter Unterbringung des Pflegekindes in der Pflegefamilie nach 2 Jahren die Zuständigkeit auf das Jugendamt am Wohnort der Pflegefamilie wechselt wird zur Zeit wieder sehr diskutiert. Während einerseits diese Sonderzuständigkeit von vielen infrage gestellt wird, spricht sich die Autorin für den Erhalt des § 86.6 SGB VIII aus.
Die Pflegeelternschule Baden – Württemberg und Pfad Baden Württemberg bilden derzeit erfahrene Pflegeeltern, die zum Teil sozialpädagogische oder medizinische Berufe haben, als Beistände gemäß § 13 SGB X aus, um in Krisensituationen
Pflegeeltern beizustehen.
Paula Zwernemann ist seit 1962 im Pflegekinderwesen tätig. Mit einem historischen Rückblick kommt sie zu dem Schluss, dass eine professionelle Begleitung für Pflegeeltern unbedingt notwendig ist.
Die Gestaltung der Besuchskontakte bei Pflege- und Adoptivkindern ist ein wichtiger Faktor für das Gelingen oder Scheitern eines Pflegeverhältnisses oder auch eines offenen Adoptiv-verhältnisses. Das bei der Inkognitoadoption übliche völlige Ausgrenzen der Herkunftsfamilie hat sich nicht in jedem Fall bewährt , aber bei vielen Adoptivverhältnissen als großes Problem bei dem Finden einer eigenen Identität herausgestellt.
Der Familienname ist ein wichtiger Baustein für die Entwicklung einer eigenen Identität des Kindes. Mit dem Namen verbindet sich ab dem erinnerungsfähigen Alter die Zugehörigkeit zu einer Familie. Fachartikel von Paula Zwernemann.