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Bundesministerium für Finanzen

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Aktualisierte Finanzvorschrift

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Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII und anderen Unterbringungen

Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem Schreiben vom 22. Okt. 2018 an die obersten Finanzbehörden der Länder alle Fremdunterbringungen von Kindern unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten sortiert und ein mögliche Verpflichtung zur Einkommenssteuer begründet. Es wird nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass die Pflegegeldzahlungen durch einen freien Träger der Jugendhilfe nur unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von der Einkommensteuer befreit sind.