Pflegeeltern sind nicht gesetzlich zur Pflege und Erziehung des ihnen anvertrauten Kindes verpflichtet, sondern entscheiden sich freiwillig dazu, diese Aufgabe zu übernehmen. Nehmen sie ein von Behinderung betroffenes oder bedrohtes Kind auf, sind sie auf geeignete Rahmenbedingungen und Unterstützungen angewiesen, um diesem Kind ein inklusives Aufwachsen und entsprechende Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.