Sie sind hier
Persönliche Kontakte des Vormundes zum Mündel
Themen:
Die persönlichen Kontakte des Vormundes zu seinem Mündel sollen dazu dienen, die Lebenssituation des Mündels in der Pflegefamilie besser zu kennen und "Wohl und Willen des Mündels" zu beachten. Der Vormund soll eine Beziehung zum Mündel aufbauen und besonderen Wert darauf legen, dass das Kind oder der Jugendliche sein Leben mit gestalten kann und an allen Entscheidungen beteiligt wird. Um dies gewährleisten zu können, muss der Vormund das Kind kennen und das Kind muss Vertrauen zu ihm/ihr haben. Das Kind/der Jugendliche soll sich in der Lage sehen, sich vertrauensvoll an seinen Vormund wenden zu können. Diese Beziehung kann natürlich nur gelingen, wenn der Vormund wirklich Anteil nimmt am Leben, den Empfindungen und Bedürfnissen des Kindes und weiß, wie es ihm geht Zuhause, in der Schule und im weiteren Umfeld.
Dieser veränderte Auftrag an den Vormund kann nur erfolgreich sein, wenn das Kind den Vormund in dieser Hinsicht auch annimmt und ebenfalls eine Beziehung zu ihm aufbaut. Das kann für ein Kind nur dann machbar sein, wenn es durch die Beziehung zum Vormund nicht in seiner Beziehung zu den Pflegeeltern verunsichert wird. Die Pflegeeltern, die Pflegefamilie ist sein Zuhause. Hier lebt das Kind den Alltag, sein normales Leben. Viele Pflegeeltern sind für ihre Pflegekinder ‚Mama‘ und ‚Papa‘ geworden, also emotionale Eltern. Sowohl Pflegeeltern als auch die Pflegekinder wünschen sich daher möglichst familiäre Normalität und empfinden den Vormund häufig als eine Person, die da nicht wirklich hineinpasst. Die Veränderung des Auftrages an den Vormund, nun auch noch eine Beziehung zum Mündel herzustellen und das Kind nicht nur "zu verwalten", beunruhigt und irritiert viele Pflegeeltern und damit auch ihre Pflegekinder.
Es ist daher absolut notwendig, dass sich Vormünder und Pflegeeltern in ihren Rollen gegenüber dem Kind klar sind und dem Kind gegenüber nicht in Konkurrenz auftreten.
Die Rolle des Vormundes ist klar: Er ist der Sorgeberechtigte, wenn die Eltern nicht mehr zur Ausübung ihres Sorgerechtes berechtigt sind – wenn es also einen Sorgerechtsentzug gegeben hat. Der Vormund hat diese Aufgabe vom Familiengericht übertragen bekommen Nach Anhörung durch das Jugendamt benennt das Familiengericht einen Vormund und muss dabei bestimmte Kriterien beachten: Geeignetheit der Person, mutmaßlicher Wille der Eltern, persönlichen Bindungen des Kindes, Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Kind und das religiöse Bekenntnis sind wesentlich bei der Entscheidung.
Der Vormund ist dem Familiengericht gegenüber regelmäßig verpflichtet darzulegen, wie er seine Aufgabe erfüllt.