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Thüringer Oberlandesgericht

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
15.12.2008

Keine Aussetzung eines familiengerichtlichen Verfahrens wegen Anhängigkeit eines Strafverfahrens

Ein familiengerichtliches Verfahren um die elterliche Sorge kann nicht ausgesetzt werden, weil ein Strafverfahren zur Klärung eines sexuellen Mißbrauchsvorwurf ansteht.