Anlässlich der heutigen (26.11.2020) Lesung des Gesetzes zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechtes im Bundestag weist der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) auf die Gefahr hin, dass die vormundschaftsführenden Vereine durch die Reform geschwächt werden. „Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, die Bestellung des Vormundschaftsvereins grundsätzlich zuzulassen“, so SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert.
Ein Zusammenschluss von Erziehungsfachverbänden in der Erziehungshilfe hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf der Regierung erarbeitet. Dieser Referententwurf sieht die Streichung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe zum 1. Jan. 2023 vor.