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Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
19.09.2006

Pflegeeltern haben kein Recht auf Geltendmachung von Pflegegeld

Es gibt weder eine Anspruchsberechtigung noch eine Vertretungsbefugnis von Pflegeeltern zur Geltendmachung von Pflegegeld nach § 39 SGB VIII im Rahmen von Hilfe zur Erziehung