Der Paritätische Gesamtverband setzt sich für eine Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz ein und fordert umfassende Regelungen, die die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention - insbesondere dem Kindeswohlvorrang (gemäß Artikel 3 UN-KRK) und das Beteiligungsrecht (gemäß Artikel 12 UN-KRK) - berücksichtigen.
Der Paritätische hat zum Diskussionsentwurf "Regelungsvorschlag zur Schaffung eines präventiven Rechtsbehelfs bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen" des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz eine Stellungnahme erarbeitet.
Das Ergebnis der 20. Tagung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Jugendfragen (IAGJ) mit Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe aus den Niederlanden, Deutschland, Österreich und der Schweiz wurde in der Schlusserklärung der Delegationen zusammengefasst.
Das Deutsche Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht eV (DIJuF) hat am 14. September 2020 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Das Institut äußert sich in seiner Stellungnahme besonders zu den geplanten Veränderungen in familiengerichtlichen Verfahren und zu den Straftatbeständen bei sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Ebenso hat der Paritätische Gesamtverband im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Gesetzentwurf Stellung genommen.
Der Paritätische Gesamtverband hat in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Hohage, May und Partner eine Handreichung zum Bundesteilhabegesetz "Übergänge gestalten - gewusst wie!" mit dem Schwerpunkt Wohnen und die Anlage "Das Bundesteilhabegesetz – Wann tritt was in Kraft?" von Anuschka Novakovic (Referentin Abteilung Recht beim Paritätische Gesamtverband) erstellt.
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Regelungsvorschlag zur Schaffung eines Rechtsbehelfs bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen