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OLG Bamberg

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
13.12.2021

Entzug von Teilbereichen der Personensorge wegen Interessengegensatz zwischen Kind und Elternteil

Der sorgeberechtigten Mutter eines Pflegekindes kann der Teilbereich ihrer Personensorge für den Bereich einer Namensänderung entzogen werden, wenn es einen erheblichen Interessengegensatz zwischen den Interessen des Kindes und seiner Mutter gibt und wenn sich für das Kind schwerwiegende Nachteile ohne die Namensänderung ergeben würden.