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Oberlandesgericht Nürnberg

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
19.07.2016

Kurzfristiger Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem Kind

Umgangsrecht der leiblichen Mutter in der Übergangsphase zwischen der Unterbringung in einer Bereitschaftspflegefamilie in eine Dauerpflegefamilie. Ein kurzfristiger Ausschluss des Umgangsrechts der Eltern mit dem Kind ist zulässig, auch wenn mit der Ausübung von Umgangskontakten keine Gefährdung des Kindeswohls einhergehen würde.