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Oberlandesgericht Naumburg

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
04.03.2009

Anforderungen an die Bestellung eines Verfahrenspflegers bei erheblichem Interessengegensatz

Eine Bestellung eines Verfahrenspflegers ist in der Regel erforderlich, wenn das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz stehen. Zurückweisung an das Amtsgericht wegen Nichtbestellung eines Verfahrenspflegers.