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Oberlandesgericht Hamm

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
03.07.2013

Verjährung von Schadensansprüchen von Adoptiveltern

Haben Eheleute einen durch Alkoholsucht der Mutter behinderten Säugling adoptiert, ohne nach ihrer Darstellung vom zuständigen Jugendamt darüber aufgeklärt worden zu sein, verjährt ein möglicher Amtshaftungsanspruch innerhalb von drei Jahren nachdem die Adoptiveltern Kenntnis über die Gründe für die körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen ihrer Adoptivtochter erhalten haben.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
15.07.1999

Umgangsregelung gegen den Willen des Kindes - Anhörung

Ausschluss von Besuchskontakten, die gegen den Willen des Kindes erfolgen müßten und Bedeutung der Anhörung der Beteiligten.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
31.07.2013

Fünfzehnjährige darf gegen den Willen der Eltern im Kindesschutzverfahren begutachtet werden

Eine Entziehung von Teilbereichen der elterlichen Sorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann im Wege der einstweiligen Anordnung auch gerechtfertigt sein, um im Hauptsacheverfahren eine dringend gebotene Begutachtung zu ermöglichen, wenn die Eltern nicht gewillt sind, am Verfahren mitzuwirken.

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