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Oberlandesgericht Hamm

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
26.03.2020

Befangenheit eines Familienrichters

Für den Fall einer Rückübertragung des Sorgerechts auf die leiblichen Eltern ihres Pflegekindes, haben Pflegeeltern im Rahmen eines Verfahrens einen Antrag auf Verbleib des Kindes in ihrer Familie gestellt. Der zuständige Richter beteiligte die Pflegeeltern nicht am Verfahren des Personensorgerechts und nahm auch deren Antrag auf Verbleib nicht entgegen. Die Pflegeeltern stellten daraufhin einen Antrag auf Befangenheit gegen den Richter, weil dieser die gebotene Hinzuziehung der Pflegeeltern unterlassen hätte. Das OLG Hamm erklärte das Ablehnungsgesuch der Pflegeeltern für begründet und erklärte deren Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Richter für berechtigt.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

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vom: 
31.07.2013

Fünfzehnjährige darf gegen den Willen der Eltern im Kindesschutzverfahren begutachtet werden

Eine Entziehung von Teilbereichen der elterlichen Sorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts kann im Wege der einstweiligen Anordnung auch gerechtfertigt sein, um im Hauptsacheverfahren eine dringend gebotene Begutachtung zu ermöglichen, wenn die Eltern nicht gewillt sind, am Verfahren mitzuwirken.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
03.07.2013

Verjährung von Schadensansprüchen von Adoptiveltern

Haben Eheleute einen durch Alkoholsucht der Mutter behinderten Säugling adoptiert, ohne nach ihrer Darstellung vom zuständigen Jugendamt darüber aufgeklärt worden zu sein, verjährt ein möglicher Amtshaftungsanspruch innerhalb von drei Jahren nachdem die Adoptiveltern Kenntnis über die Gründe für die körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen ihrer Adoptivtochter erhalten haben.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
06.02.2013

Kenntnis der eigenen Abstammung - Auskunft über genetische Abstammung

Das Interesse des durch eine heterologe Insemination gezeugten Kindes, seine genetische Abstammung zu erfahren, kann im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung höher zu bewerten sein als die Interessen des beklagten Arztes und der Samenspender an einer Geheimhaltung der Spenderdaten. In diesem Fall kann das Kind vom behandelnden Arzt Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
17.01.2011

Umgang nach völliger Entfremdung

In dem Verfahren ging es um ein Umgangsrecht für eine Mutter, deren jetzt 4jähriges Kind drei Monate nach der Geburt in eine Pflegefamilie kam.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
01.12.2009

Keine Zweitadoption durch eingetragenen Lebenspartner

Eine gleichzeitige oder nachfolgende mehrfache Adoption durch einen Lebenspartner schließe das geltende Recht aus. Die Tatsache, dass das Adoptionsverhältnis den Grundrechtsschutz der Familie gemäß Art.6 Abs. 1 GG genießt, zwinge den Gesetzgeber nicht zu der Ausgestaltung, dass eine gemeinsame Adoption minderjähriger Kinder durch gleichgeschlechtliche Lebenspartner eröffnet wird.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
28.02.2011

Umgangshäufigkeit bei einem Pflegekind mit seinem erziehungsungeeigneten Vater

Zum Umgangsrecht eines erziehungsungeeigneten Elternteils, dem es bisher trotz vielfacher begleiteter Umgangskontakte nicht gelungen ist, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen. Die dem Kindesvater vom Amtsgericht lediglich eingeräumten 4 Umgangskontakte im Jahr werden einer Vermeidung von wachsender Entfremung zwischen Vater und Kind nicht gerecht; vielmehr ist ihm ein Umgangsrecht einmal im Monat zu gewähren, um die Möglichkeit der Entwicklung einer persönlichen Beziehung zwischen dem Antragsteller und L2 aufrecht zu erhalten.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
30.06.2011

Volljährigenadoption und Namensänderung

Auch bei der Volljährigenadoption erhält der Anzunehmende als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden
Gerichtsbeschluss

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vom: 
17.01.2011

Familienpflege mit der Notwendigkeit von Umgangsgewährung, um Entfremdung zu vermeiden

Umgangsrecht der Mutter eines vierjährigen KIndes, welches unmittelbar nach der Geburt in Obhut genommen wurde und seit dem Alter von drei Monaten in einer Pflegefamilie lebt.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
23.11.2009

Voraussetzungen für einen vollständigen Entzug der elterlichen Sorge

Das Grundrecht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder dient in erster Linie dem Kindeswohl.Es gehört nicht zum staatlichen Wächteramt für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmögliche Förderung zu sorgen.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
05.09.2006
Gerichtsbeschluss

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vom: 
30.09.2004
Gerichtsbeschluss

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vom: 
08.08.2007

Verfahrenskosten und gerichtliche Auslagen

Es entspricht der Billigkeit von der Erhebung von Auslagen und Gerichtskosten sowohl für die Pflegeeltern als auch die Mutter abzusehen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
05.09.2006

Verbleibensanordnung

Die Beschwerde der Mutter gegen den Erlass der Verbleibensanordnung des Familiengerichtes Olpe wird zurück gewiesen.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
17.03.2005

Keine Gerichtskosten für Pflegeeltern

Kostengrundentscheidung zu Lasten der Pflegeeltern kann keinen Bestand haben. Da die Kostenentscheidung zu Lasten der Pflegeeltern ging, sind sie beschwert und somit ist eine sofortige Beschwerde der Pflegeeltern zulässig.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
12.02.2004

Amtspflichten kommunaler Adoptionsvermittlungsstellen

Grundsätzlich bestehen Aufklärungs- und Beratungspflichten der Adoptionsvermittlungsstellen gegenüber Adoptionsbewerbern. Entscheidend ist für den Umgang der Ermittlungspflichten, dass eine Untersuchung durch einen Facharzt erforderlichenfalls auch eine stationäre Beobachtung zu veranlassen sind, wenn sich Erziehungsschwierigkeiten, Krankheitsverdacht und unklare Anomalien des Kindes ergeben (hier verneint)
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
22.07.2004

Einstweilige Anordnung auf Verbleib eines Kindes in der Pflegefamilie gegen den Antrag des Vormundes auf Herausgabe

Verbleibensantrag der Pflegeeltern kommt dem absehbaren Antrag auf Herausgabe durch den Vormund zuvor.Die einstweilige Anordnung ist auch durch den Vormund nicht anfechtbar.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
21.09.1995

Anhörung eines Kindes

In Sorgerechtsverfahren ist in der Regel das Kind vom Richter persönlich anzuhören. Eine Anhörung der erwachsenen Beteiligten allein ist nicht ausreichend.
Gerichtsbeschluss

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vom: 
19.11.1996

Amtspflichten des Jugendamtes bei Inobhutnahme von Jugendlichen

Das Jugendamt ist verpflichtet, einen Jugendlichen in Obhut zu nehmen, wenn dieser darum bittet; es hat den Personensorgeberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten ({SGBVIII § 42 II}).
Gerichtsbeschluss

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vom: 
02.08.1999

Aussetzung des Umgangs bei Kindeswohlgefährdung

Befristeter Ausschluss des Umgangs zum Wohle des Kindes

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