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Oberlandesgericht Dresden

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
21.06.2018

Wechsel der Amtsvormundschaft beim Zuständigkeitswechsel des Jugendamtes

Das OLG Dresden hatte zu prüfen, ob ein Verbleib einer Amtsvormundschaft in einem nun nicht mehr zuständigen Jugendamt aus Kindeswohlgründen möglich ist oder wie weit die Vorschrift des § 87 c SGB VIII – örtliche Zuständigkeit – bindend ist.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
19.07.2011

Prozesskosten für Pflegeeltern bei einem Verbleibensantrag nicht die Regel

In Verfahren gem. § 1632 Abs. 4 BGB (Herausgabe oder Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie) ist die Erhebung von Gerichtskosten nicht die Regel, sondern bedarf der besonderen Begründung
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
03.12.2008

Streitwert und Kosten bei Verfahren um elterliche Sorge für Pflegeeltern

Der Regelwert wird reduziert - Gerichtskosten werden zwischen den Beteiligten geteilt.