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Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
07.09.2022

Einstufung eines Vollzeitpflegeverhältnisses

Die Vormünder/Pflegeeltern ihres Pflegekindes hatten einen Änderungsantrag auf Eingruppierung der Vollzeitpflege für ihr Mündel beim Jugendamt gestellt. Aufgrund der Beeinträchtigungen des Pflegekindes beantragten sie eine verbesserte Einstufung auf eine sonderpädagogische Vollzeitpflege. Als das Jugendamt diese Veränderung ablehnte, klagten die Vormünder/Pflegeeltern vor dem Verwaltungsgericht.