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Landessozialgericht Bremen

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
26.11.2017

Kein Anspruch auf Opferentschädigung wegen Alkoholkonsum während der Schwangerschaft

Das Landessozialgericht Bremen hat in seinem Beschluss die bisherige Rechtsmeinung unterstützt, dass der Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft kein vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff iSv § OEG § 1 OEG ist und daher auch keinen opferentschädigungsrechtlichen Anspruch auslöst.