Rückwirkend zum 1. Januar 2021 hat das Land NRW - wie durch eine Mitteilung der Landesjugendämter vom 3. März 2021 an die leistungsverpflichteten Behörden bekannt gegeben wurde - das Pflegegeld in NRW erhöht.
An welchen fachlichen Orientierungen und Verfahrensweisen richtet sich die Arbeit der Jugendämter im Kinderschutz aus? Welche Rahmenbedingungen braucht es? Nach § 85 SGB Abs. 1 Satz 2 SGB VIII ist es Aufgabe der Landesjugendämter, Empfehlungen für die Praxis der örtlichen Jugendämter zu entwickeln. Die beiden NRW-Landesjugendämtern haben jetzt zwei neue gemeinsame Empfehlungen zum Kinderschutz vorgelegt: „Gelingensfaktoren zur Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII“ und „Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft“. Beide Empfehlungen konkretisieren die Qualitätsmaßstäbe auf der Ebene von Ergebnis-, Prozess- und Strukturqualität.
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Empfehlungen der NRW-Landesjugendämter zum Kinderschutz