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Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
22.06.2007

Kindergeldanspruch für volljähriges Geschwisterkind

Auch für volljährige Pflegekinder kann Kindergeld gewährt werden. Wer ein volljähriges Geschwisterkind bei sich aufnimmt, weil es ansonsten obdachlos werden würde und aus gesundheitlichen Gründen auf Hilfe angewiesen ist, hat einen Anspruch auf Kindergeld.