Das Bundesverwaltungsgericht stellt in seinem Beschluss fest, dass die Kosten für eine Kindertagesstätte vom Jugendamt zu erstatten sind, falls diese nicht ausdrücklich in der Pflegegeldpauschale enthalten sind. In den Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Pflegegeld ist ein Kita-Beitrag nicht Teil der Pflegegeldpauschale.