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Bundesverfassungsgericht

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
13.12.2012

Umgangsaussetzung bei unmittelbarer Gefährdung der Hauptbezugsperson des Kindes

Das Wohl der in der Obhut der Mutter aufwachsenden Kinder ist von der körperlichen Unversehrtheit ihrer Mutter abhängig, hinter deren Schutz das Umgangsrecht des Vaters hier zurücktreten muss.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
11.10.1988

Wechsel in Adoptivfamilie

1. Ein Kind darf aus einer Pflegefamilie herausgenommen werden und in eine vorgesehene Adoptionsfamilie überführt werden (Adoptionspflege), auch wenn psychische Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung nicht schlechthin ausgeschlossen werden können.2. Gehen die Gerichte in einem solchen Fall davon aus, dass die Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern zu psychischen Beeinträchtigungen führen werde, so müssen sie überprüfen, ob die vorgesehenen Adoptiveltern in der Lage sind, das Kind ohne dauerhafte Schädigungen in ihre Familie zu integrieren.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
02.06.1999

Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde v.2.6.99

Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Herausgabeverlangen nach § 1632 Abs. 1 BGB, mit dem die Kindesmutter die Rückführung ihres Kindes aus einer Pflegefamilie, hilfsweise zunächst die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie und Unterbringung in einer therapeutischen Einrichtung begehrt.

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