Der Bundesrat hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII-Reform) von der Tagesordnungsliste der heutigen letzten Sitzung vor der Sommerpause gestrichen und somit keine Entscheidung getroffen.
Auch auf der letzten Plenarsitzung des Bundesrates in diesem Jahr - am 15. Dezember 2017 - stand das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nicht auf der Tagesordnung und wurde demnach auch nicht beraten.
Gerichtsbehörden und Jugendämter sollen leichter Informationen austauschen können, um den Kinderschutz zu verbessern. Dies fordert der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf vom 9. Oktober 2020, der nun in den Bundestag eingebracht wird.
Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der vom Bundestag beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Das Gesetz soll ab 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Am 11. März 2022 beschloss der Bundesrat, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist weltweit das erste Menschenrechtsabkommen über die Rechte behinderter Menschen. Den Auftakt zur Umsetzung der Konvention bildet eine Veranstaltung zum Thema „Inklusive Bildung“. Individuelle Förderung und Zugang zu Regelschulen stehen dabei im Zentrum der Diskussion.
Der Bundesrat hat dem Bundeskinderschutzgesetz seine Zustimmung verweigert. Die Länder haben zudem auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Den Vermittlungsausschuss will nun die Bundesfamilienministerin anrufen. Das Gesetz ist solange blockiert.
Die Länder möchten die spezifischen Rechte von Kindern stärken. Mit einer heute gefassten Entschließung haben sie daher die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen.
Nach dem Kompromiss zwischen SPD und CDU zum BuKiSchuG stimmte der Vermittlungsausschuss dem Kompromiss zu. Am 16.Dez. wollen Bundestag und Bundesrat sich mit dem BuKiSchuG beschäftigen.Bei Zustimmung kann das Gesetz zum 1.Jan. 2012 in Kraft treten.
Am 15. und 16. Dez. wurde das BuKiSchG vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet. Jetzt muss noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgen.
Stellungnahmen der Experten bei der Öffentliche Anhörung des Bundesrats vom 19.6.2017 zum Thema „Stärkung von Kindern und Jugendlichen“. Zwölf Personen und Institutionen sind vom Bundesrat gebeten worden, eine fachliche Stellungnahme für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu erarbeiten. Die einzelnen Stellungnahmen beziehen sich auf unterschiedliche Änderungsvorschläge des Gesetzes, je nach Schwerpunkt, fachlicher Arbeit und Erfahrung des Experten.
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Die Kinderschutz-Zentren, AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Bundesrat
Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
von:
Bundesrat zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG