Wenn junge Menschen in der Jugendhilfe Leistungen erhalten, sind sie zu einem gewissen Teil mit ihrem Einkommen vom Jugendamt heranziehbar. Das nun seit 10. Juni 2021 gültige SGB VIII hat hier Änderungen ergeben. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe hat ausführliche Informationen und Hilfen zusammengetragen.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. hat die Broschüre 'Stress mit der Jugendhilfe' aktualisiert. Sie zeigt in einfacher Sprache, welche Arbeit die Ombudsstellen leisten, wann sich junge Menschen, Eltern, Pflegeeltern und Vormünder an sie wenden können und wie die Ombudstellen dann helfen können.
Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe hat sich mit einem offenen Brief an der Diskussion um Inhalt und Perspektive der Ombudschaft in Niedersachsen beteiligt. Mit dem neuen § 9a SGB VIII „Ombudsstellen“ sind die Länder verpflichtet, bedarfsgerechte unabhängige Ombudsstellen einzurichten. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das diese Aufgabe in Angriff genommen hat
Ombudschaft als relativ junges Konzept in der Kinder- und Jugendhilfe erfährt eine immer breitere fachliche Zustimmung. Die Einschätzung, dass die bundesweite Implementierung von Ombudsstellen als unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen notwendig sind, wird in der Fachwelt überwiegend geteilt. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft hat im November 2019 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem es die notwendigen Gesetzesänderungen einfordert.