Ab 1. Januar 2016 muss für das Kindergeld die Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeldberechtigten und des Kindes genannt werden. Bei bereits laufenden Kindergeldzahlungen erwarten die Familienkassen die Nennung der Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016. Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern sofort enthalten.