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BAG Adoption und Inpflege

Fachwissen

Bericht zur Veranstaltung

Position zur Wahrung der kulturellen und religiösen Identität von Pflegekindern

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ADOPTION und INPFLEGE widmete sich bei ihrer 16. Jahrestagung am 25./26 .04.2015 der Frage, was religiöse Identität für Pflege- und Adoptivkinder bedeutet und wie dem in § 20.3 der UN - Kinderrechtskonvention verbrieften Recht des Kindes auf „eine gebührende Berücksichtigung der Kontinuität der Erziehung sowie der ethnischen, religiösen, kulturellen und sprachlichen Herkunft des Kindes“ im Kontext der Fremdunterbringung Rechnung getragen werden kann und hat jetzt eine Presseerklärung dazu herausgegeben.