Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Die Kinderschutz-Zentren, AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Bundesrat
Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. hat aktuelle Informationen zusammengestellt, die von allgemeiner Relevanz sind, vor allem aber die Kinder- und Jugendhilfe betreffen.
In einem Zwischenruf weisen die Erziehungsfachverbände AFET, BVkE, EREV und IGjH darauf hin, dass der Schutzauftrag für die Jugendämter und die freien Träger unberührt von der Pandemie bleiben muss. Die Kindeswohl sichernden Maßnahmen bedürfen einer Anpassung an die aktuelle Situation und den damit verbundenen Gesundheitsschutz. Persönliche Kontakte müssen unter Beachtung von Gesundheitsschutzmaßnahmen für alle wahrgenommen werden. Gleichwohl ist eine (auch digitale) aktive und regelmäßige Kontaktsuche zu den Adressat_innen unerlässlich. Die geänderten Betreuungsinhalte und -rahmenbedingungen müssen auch mit den Eltern und Kindern zeitnah kommuniziert werden.
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst (BAG ASD), Die Kinderschutz-Zentren, AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V., Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE), Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF), Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (DSGT), Evangelischer Erziehungsverband e.V. (EREV), Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V. (IGFH), Bundesrat
Mit großer Sorge haben die unterzeichnenden zehn Fachverbände drei Empfehlungen der Ausschüsse und den Beschluss des Bundesrates zum Kinderschutz im Rahmen der Beratungen
des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zur Kenntnis genommen. Neben vielen wichtigen Hinweisen und Veränderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung, fallen diese beschlossenen Regelungen leider deutlich hinter die Notwendigkeiten eines gelingenden Kinderschutzes zurück. Die zehn Verbände haben aus diesem Grund eine Stellungnahme zu den geplanten Vorschlägen erarbeitet.
Das Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz und AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. haben sich mit der Frage der Schulbegleitung in Corona-Zeiten beschäftigt. Da die Schulpraxis nach den Sommerferien noch unklar ist, ist auch die Situation für die Schulbegleitung ungeklärt. Kann und soll Schulbegleitung auch außerhalb des Ortes Schule – im Homeschooling – stattfinden? Der Blick auf die aktuelle Praxis zeigt, dass übergreifende Lösungen für den Umgang mit der Schulbegleitung unter Bedingungen der Corona-Einschränkungen noch fehlen.
Das Positionspapier des AFET-Fachausschusses Jugendhilferecht und -politik setzt sich mit der Bedeutung und Notwendigkeit von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe auseinander. AFET unterstützt Einrichtung und unabhängige Arbeit dieser Ombudsstellen und möchte eine klare Verankerung dieser Stellen im Rahmen der Reform des SGB VIII.
Der Vorstand der AFET Bundesverband zur Erziehungshilfe e.V. hat Ende Februar eine Stellungnahme zum 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts) veröffentlicht. Hier geht es auch um die Frage der Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern und angedachte Rechte und Positionen der Pflegeeltern.
Die Fachverbände AFET, IGFH, BvKE und EREV warnen vor der Umsetzung der bisherigen Arbeitsentwürfe des Bundesfamilienministeriums und sehen hier deutliche Änderungsbedarfe. Sie weisen darauf hin, dass die aktuell geplante Neuausrichtung des SGB VIII in Umfang und Auswirkung vergleichbar ist mit der gesetzlichen Einführung des SGB VIII vor 25 Jahren.
von:
Stellungnahme von neun überregionalen Institutionen zum Bundesratbeschluss in der SGB VIII-Reform