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24.03.2026
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Zahl junger Menschen in Heimen und Pflegefamilien 2024 weiter gestiegen

Das Statistische Bundesamt hat in seiner Presseerklärung die bisher aktuellsten Zahlen zur Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen für 2024 veröffentlicht. Die Zahlen haben sich gegenüber 2023 um drei Prozent erhöht. 2024 waren 134 000 junge Menschen in Heimen und 87 500 in Pflegefamilien. Von den Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen waren die Eltern in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend.

Im Jahr 2024 wurden bundesweit rund 134 000 junge Menschen in einem Heim und knapp 87 500 in einer Pflegefamilie betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit zusammen rund 221 500 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene zumindest zeitweise außerhalb der eigenen Familie auf. Gegenüber 2023 ist die Zahl der Betroffenen um 3 % oder rund 7 000 Fälle gestiegen. Nach fünf Jahren Rückgang war dies bereits der zweite Anstieg in Folge (2023: +4 %).

Ein Grund für die erneute Zunahme sind die Entwicklungen rund um ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige: Nach einer vorübergehenden Inobhutnahme durch die Jugendämter werden sie oft in Heimen und betreuten Wohnformen oder - seltener - in Pflegefamilien untergebracht: Gut zwei Drittel des Anstiegs im Jahr 2024 (69 % oder 4 800 Fälle) können dadurch erklärt werden. Insgesamt wurden 2024 rund 25 300 junge Menschen nach Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen in Heimen oder Pflegefamilien betreut. Mit 94 % lebten die meisten von ihnen in Heimen, Wohngruppen oder anderen betreuten Wohnformen und nur 6 % in Pflegefamilien.

Herkunftsfamilien: Eltern waren in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend

Die jungen Menschen, die 2024 in Heimen oder Pflegefamilien betreut wurden, waren etwas häufiger männlich (57 %) als weiblich (43 %). Etwa drei Viertel von ihnen waren noch minderjährig (76 %). Während Kinder bis 10 Jahren häufiger in Pflegefamilien aufwuchsen, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Heimerziehung. Knapp ein weiteres Viertel (24 %) der Betroffenen waren "Careleaver", also junge Volljährige im Übergang aus der öffentlichen Erziehungshilfe in ein selbstständiges Leben.

Die Eltern der Betroffenen waren in fast jedem zweiten Fall (47 %) - und damit besonders häufig - alleinerziehend. Bei knapp einem Fünftel (18 %) der Herkunftsfamilien handelte es sich um zusammenlebende Elternpaare und in weiteren 16 % um Elternteile in neuer Partnerschaft. In den verbleibenden Fällen - zum Beispiel in den Betreuungsfällen nach unbegleiteter Einreise - war die Familiensituation unbekannt (17 %) oder die Eltern verstorben (2 %). Im Schnitt endete die Betreuung außerhalb der eigenen Familie nach 2,4 Jahren, wobei die Unterbringung in einem Heim mit durchschnittlich 1,8 Jahren deutlich kürzer war als in einer Pflegefamilie mit 4,3 Jahren.

Gründe für Neu-Unterbringungen: Ausfall der Bezugsperson, eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern und Gefährdung des Kindeswohls

Knapp 61 100 junge Menschen wurden 2024 neu in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufgenommen. Der am häufigsten genannte Hauptgrund war mit 19 % der Ausfall der Bezugsperson dieser jungen Menschen (Unversorgtheit), etwa infolge einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland oder der Erkrankung eines Elternteils. An zweiter Stelle stand 2024 die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (15 %), beispielsweise durch Erziehungsunsicherheit oder pädagogische Überforderung. Dritthäufigster Grund für eine neue Unterbringung war die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, Misshandlungen oder sexuelle Gewalt (13 %).

Methodische Hinweise:

Die Betreuung in einem Heim (einschließlich einer betreuten Wohnform) nach § 34 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder unter gewissen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben (§ 27 SGB VIII). In bestimmten Fällen räumt das Kinder- und Jugendhilferecht auch jungen Volljährigen bis zum 27. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen ein (§ 41 SGB VIII). Die Pressemitteilung weist als jährliche Fälle alle Hilfen nach §§ 33, 34, 41 SGB VIII nach, die am Jahresende bestanden oder im Laufe des Jahres beendet wurden.

Für das Berichtsjahr 2024 ist es aufgrund einer verspäteten Lieferung des Statistischen Amtes für Schleswig-Holstein zu einer Verzögerung der Veröffentlichung des Bundesergebnisses gekommen. Weitere Informationen zur Methodik und Qualität der Statistik enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:

Umfassende Ergebnisse der Statistik der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung und Hilfe für junge Volljährige (§§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22517) sowie der Themenseite "Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Pressemitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 23. März 2026

Auf der u.a. Website destatis.de finden Sie ergänzend zur o.a Pressemitteilung weitere erläuternde Grafiken.

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