Sie sind hier

31.03.2020
Nachricht

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher Gewalt

Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 31.03.2020 teilte Bundesfamilienministerien Giffey mit, dass das Ministerium schon einen erhöhten Beratungsbedarf von Eltern und Kindern/Jugendlichen feststellt. Außerdem können Freie Träger im Kinderschutz weiterhin in ihrem Bereich arbeiten, sie erhalten dafür Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Darüberhinaus ist die Kinder- und Jugendhilfe nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben.
Ministerin Giffey stimmt sich mit Ländern über Maßnahmen in der Corona-Krise ab

Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Ausbreitung sind für viele Familien eine enorme Herausforderung. Druck, Existenzängste und Konflikte können insbesondere in bereits belasteten Familien in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Wir im Bundesfamilienministerium nehmen bereits wahr, dass die Beratungsangebote stärker nachgefragt werden. Beim Elterntelefon der „Nummer gegen Kummer“ unter der Rufnummer 0800 111 0550 gibt es aktuell einen Anstieg von 21 Prozent gegenüber den Vormonaten. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche liegt der Anstieg bei 26 Prozent. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey steht im intensiven Austausch mit den Jugend- und Familienministerinnen und -ministern der Länder, um Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise abzustimmen.

Bundesjugendministerin Giffey: „Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt alles tun, damit Kinder und Jugendliche auch während der Corona-Krise vor Missbrauch und Gewalt geschützt sind. Deshalb ist eine funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe in der derzeitigen Lage von ganz erheblicher Bedeutung. Denn Kinder- und Jugendschutz ist Gesundheits- und Lebensschutz. Gemeinsam mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen berate ich über flexible Lösungen für einen funktionierenden Kinderschutz, etwa konkrete Maßnahmen zur Durchführung ambulanter Hilfen und die Stärkung der Online- und Telefonberatungsangebote. Wir brauchen dafür dringend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind systemrelevant, weshalb es für ihre Kinder eine Notbetreuung in Kitas und Schulen geben sollte. Wir als Bundesjugendministerium unterstützen Länder und Kommunen bei ihren Anstrengungen vor Ort, um Leid zu verhindern. Wo die Belastung zu groß wird, muss geholfen werden. Wo Gefahr droht, muss konsequent gehandelt werden.“

Kindeswohlsichernde Hilfen fortsetzen, jeden Einzelfall prüfen

Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, die Kindeswohl sichern, müssen ihre Arbeit weiterführen. Das gilt auch für ambulante Hilfen, sofern es um die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen geht. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, in welchem Rahmen die Hilfe fortgesetzt werden kann. Hier sind flexible Lösungen gefragt: Die Fachkräfte können beispielsweise durch telefonischen Kontakt oder Video-Gespräche mit den Familien wichtige Unterstützungsarbeit leisten.

Hilfe über das Sozialschutz-Paket

Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass auch die freien Träger weiterhin ihre für den Kinderschutz relevanten Leistungen erbringen und den Betrieb ihrer Einrichtungen aufrechterhalten. Sie erhalten Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Der Bund hat darin einen Sicherstellungsauftrag geregelt, durch den soziale Dienstleister und Einrichtungen weiterhin Zahlungen vom öffentlichen Träger erhalten, unabhängig davon, ob diese ihre ursprünglich vereinbarte Leistung tatsächlich ausführen oder nicht. Die freien Träger sind zugleich angehalten, ihre Ressourcen dort einzusetzen, wo es im Moment dringend nötig ist. Dazu gehört alles, was für einen funktionierenden Kinderschutz notwendig ist.

Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe sollten Notbetreuung nutzen

Die Kinder- und Jugendhilfe ist nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben. Zu dem Kreis der Berechtigten sollte die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, die Notbetreuung und die sonst kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe gehören.

Online-Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern

„Wir verstärken die Beratungsangebote, die wir bereits fördern und bauen sie aus, wo es geht,“ so Ministerin Giffey weiter. „Viele Jugendliche sind im Netz unterwegs, deswegen eignen sich Online-Angebote zur Beratung in Krisensituationen besonders gut. Hier konnten wir eine Reihe von Projekten ausbauen.“

Geplant ist der Ausbau der JugendNotmail (jugendnotmail.de), bei der Kinder und Jugendliche von 10 bis 19 Jahren per E-Mail, im Gruppenchat oder in offenen Foren Unterstützung, Rat und Austausch finden.

Die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche (Rufnummer: 116 111) sowie für Eltern (Rufnummer 0800 111 0550) und von jmd4you (Beratung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund) werden erweitert.

Der BMFSFJ-Projektpartner Off Road Kids baut sein Angebot Sofahopper.de, Hilfe für junge Menschen auf der Straße weiter aus:Off Road Kids bietet jetzt Live-Chat- und Telefonberatung bis in die Abendstunden hinein an. Zudem sind dann alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Streetwork-Stationen als Online-Berater bei „sofahopper.de“ im Einsatz.

Das BMFSFJ hat ad hoc die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (www.bke.de) ausgebaut. Das erweiterte Angebot steht seit Anfang letzter Woche zur Verfügung.

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat auf der Seite elternsein.info bundesweit verfügbare Beratungsangebote für Eltern zusammengestellt und stellt Fachkräften in den Frühen Hilfen in Kürze FAQ zur Bewältigung der besonderen Situation zur Verfügung.

Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind wird schwangeren Frauen in einer Notlage jetzt vorübergehend eine formlose Antragstellung per Post nach telefonischer Beratung ermöglicht. Zudem stellen die Schwangerschaftsberatungsstellen vielfach auf Videoberatung um.

Unterstützung für die Fachkräfte in Kitas, Jugendämtern und freien Trägern

Das BMFSFJ wird durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen und die Universität Hildesheim Online-Angebote bereitstellen, die Jugendämter und freie Träger darin unterstützen, flexible Lösungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der gegenwärtigen Situation zu finden. Dafür wird eine Kommunikations- und Transferplattform eingerichtet, die Informationen zum Umgang mit den aktuellen Herausforderungen bündelt und Best-Practice-Beispiele sammelt.

Im Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher wird Im April die Online-Lernplattform „Praxisanleitung digital“ freigeschaltet. Damit können Fachkräfte aus Kitas die Zeit der Schließungen für ihre Weiterbildung nutzen.

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 31.3.2020

Das könnte Sie auch interessieren

Nachricht

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums: Kinderrechte in den Mittelpunkt staatlichen Handelns stellen. Am 5. April ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland genau 30 Jahre in Kraft. Angesichts aktueller Herausforderungen wie dem Krieg in der Ukraine und der Bewältigung der Corona-Pandemie ist die Durchsetzung der Rechte von Kindern heute wichtiger denn je. Dazu gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.
Politik

„Schieb den Gedanken nicht weg!“

Kampagne für ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder gestartet

Sexuelle Gewalt kann es überall und jederzeit geben – auch im persönlichen Umfeld. Anlässlich des 8. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, heute in Berlin die gemeinsame Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ vorgestellt. Die Botschaft: Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt.
Politik

Wie leben Familien heute?

Wie leben Familien heute? Wie ging es Familien im Corona-Lockdown? Wie haben sich Einkommen, Erwerbstätigkeit und Partnerschaftlichkeit in Familien entwickelt und wie steht es um die Familienfreundlichkeit der Unternehmen? Sind Familien in der Krise? Antworten auf diese und andere Fragen bietet die 7. Ausgabe des Familienreports „Familie heute. Daten.Fakten.Trends“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Hinweis

Neue Plattform für die Kinder- und Jugendhilfe

Im Rahmen eines Kooperationsprojekt von ism gGmbH, Universität Hildesheim, IGFH e.V. und DIJuF e.V. gefördert vom BMFSFJ gibt es ab 6. April 2020 eine neue Website für die Kinder- und Jugendhilfe - "Forum Transfer - innovative Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten von Corona". Diese neue Seite hat das große Ziel, Entwicklung und Transfer von Konzepten für Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe bei öffentlichen und freien Trägern anzuregen. Das gilt natürlich auch für die Pflegekinderhilfe. Ideen entwickeln, sammeln und weitergeben - so können alle davon profitieren!
Politik

Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Krisenzeiten – Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe

Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat im Mai die Berliner Erklärung verabschiedet. Die Erklärung geht auf die besondere Krisensituation der Kinder und Jugendlichen ein, die durch die Sorge vor der Klimakrise, die massiven Einschränkungen durch die Pandemie und nun durch die allgemeine Verunsicherung durch den Angriffskrieg gegen die Ukraine besonders belastet sind. Kinder und Jugendliche müssen deshalb in vielfältiger Weise gestärkt werden, so der Beschluss der JFMK und des Bundesfamilienministeriums.
Politik

Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt wird fortgesetzt

Bundeskabinett beschließt langfristige Finanzierung des Fonds Sexueller Missbrauch.
Hinweis

Interessenbekundung zum Einsatz von Verfahrenslotsen startet

Verfahrenslotsen sollen junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten künftig durch Antragsverfahren und im Kontakt mit Behörden begleiten. Das Bundesfamilienministerium hat ein Interessenbekundungsverfahren gestartet, um Kommunen dabei zu unterstützen, Verfahrenslosen als verlässliche Ansprechpersonen in den Jugendämtern einzuführen. Sie haben die Aufgabe, bis 2024 entsprechende Fachkräfte aus- und fortzubilden. Bis 12. August können Interessenbekundungen beim BMFSFJ eingereicht werden.