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08.03.2021
Nachricht

Pflegegeld in NRW 2021

Rückwirkend zum 1. Januar 2021 hat das Land NRW - wie durch eine Mitteilung der Landesjugendämter vom 3. März 2021 an die leistungsverpflichteten Behörden bekannt gegeben wurde - das Pflegegeld in NRW erhöht.

Aus dem Anschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland: 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 9. Februar 2021 die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder zum 01.01.2021 wie folgt erhöht:

Materieller Anteil

Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr:               bisher  552,00 €    ab 1.1. 212   602,00 €

Für Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr:  bisher 630,00 €      ab 1.1.21   687,00 €

Für Jugendliche ab dem vollenden 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und jungen Volljährigen im Einzelfall:  bisher 767,00 €    ab 1.1.21   837,00 €

Kosten der Erziehung

von 262,00 € in 2020 auf 286,00 € in 2021

Erziehungsstellen: 3 1/2 fachen Satz:  bisher 878,00 € - ab 1.1.21  959,00 €

Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2021:

Mit den nun gültigen Erhöhungen geht das Land NRW über die Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2021 hinaus: 

Materieller Anteil: bis 7 Jahre 571 €   -  bis 14 Jahre  657 €   -  bis 18 Jahre und älter 722 €   Kosten der Erziehung: 249 €

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