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Pflegegeld in NRW 2021
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Aus dem Anschreiben des Landschaftsverbandes Rheinland:
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 9. Februar 2021 die materiellen Aufwendungen für Pflegekinder zum 01.01.2021 wie folgt erhöht:
Materieller Anteil
Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr: bisher 552,00 € ab 1.1. 212 602,00 €
Für Kinder vom vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: bisher 630,00 € ab 1.1.21 687,00 €
Für Jugendliche ab dem vollenden 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und jungen Volljährigen im Einzelfall: bisher 767,00 € ab 1.1.21 837,00 €
Kosten der Erziehung
von 262,00 € in 2020 auf 286,00 € in 2021
Erziehungsstellen: 3 1/2 fachen Satz: bisher 878,00 € - ab 1.1.21 959,00 €
Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2021:
Mit den nun gültigen Erhöhungen geht das Land NRW über die Empfehlungen des Deutschen Vereins für 2021 hinaus:
Materieller Anteil: bis 7 Jahre 571 € - bis 14 Jahre 657 € - bis 18 Jahre und älter 722 € Kosten der Erziehung: 249 €