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07.12.2021
Nachricht

Kinderschutz in der Medizin verankern!

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), die Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) und das Netzwerk der Gesundheitswirtschaft an der Ruhr (MedEcon Ruhr) fordern, den Kinderschutz auch in der Medizin besser zu verankern. Im Impulspapier dazu heißt es: "Zunehmende Fallzahlen von Gewalt gegen und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen machen deutlich, dass Kinderschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Auch medizinische Einrichtungen müssen Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag leisten."

Vernachlässigt, unterernährt, misshandelt - allein 2019 haben die Jugendämter in Deutschland rund 55.500 Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Hierbei lag der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Anzeichen für eine Vernachlässigung bei rund 60%.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) fordert daher gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) und dem Netzwerk der Gesundheitswirtschaft an der Ruhr (MedEcon Ruhr) eine bessere Einbindung von Praxen und Kliniken in den Kinderschutz.

„Wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung feststellt und das Kind aus der Familie nimmt, ist es eigentlich schon zu spät. Das Kind ist durch die Erfahrungen in seiner Familie traumatisiert. Dazu kommt die Traumatisierung durch die Inobhutnahme. Wir brauchen daher ein Frühwarnsystem und ein verbessertes Hilfssystem für gefährdete Kinder und Jugendliche, das Risiken für Kinder rechtzeitig und genau erfasst und verhindert. Denn Gewalt, Unterernährung und Verwahrlosung kommen weder aus dem Nichts, noch verschwinden sie von selbst. Sie sind immer Ergebnis einer unheilvollen Entwicklung in der Familie, die oft schon vor der Geburt des Kindes beginnt und sich danach verstetigt oder sogar noch steigert. Das derzeitige System reicht nicht aus, um sie zu verhindern.“

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)

Die Forderungen an die Politik:

  • Auch im Gesundheitssystem Verantwortung übernehmen
  • Dunkelziffer verringern
  • Einheitliche Versorgungsstrukturen etablieren
  • Spezielle Angebote für Gesundheitseinrichtungen schaffen
  • Verlässliche Netzwerkarbeit ermöglichen
  • Sozialräumliche Versorgungsmodelle einbeziehen
  • GKV-Regelfinanzierungsmodelle umsetzen

Der neue Bundestag hat daher jetzt die Chance, endlich den Kinderschutz dauerhaft im Gesundheitssystem zu verankern.

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)

Telefon: 0221/68909‐0E-Mail: bvkj.buero@uminfo.de

Pressemitteilung vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKiM) und dem Netzwerk der Gesundheitswirtschaft an der Ruhr (MedEcon Ruhr) vom 6. Dezember 2021

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Kinderschutz in der Medizin verankern!

Vernachlässigt, unterernährt, misshandelt - allein 2019 haben die Jugendämter in Deutschland rund 55.500 Fälle von Kindeswohlgefährdung festgestellt. Hierbei lag der Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Anzeichen für eine Vernachlässigung bei rund 60%. Ein Netzwerk von Ärzten und Beteiligten des Kindesschutzes verlangen eine bessere Einbindung von Praxen und Kliniken in den Kinderschutz.