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Empfehlungen für die Vollzeitpflege in Bayern
Themen:
Die monatliche Pflegepauschale beträgt:
Monatliche Pflegegeldpauschale ab 1. Mai 2018
0 - 6 Jahre Unterhaltsbedarf 502 € Erziehungskosten 300 € Gesamt 802 €
7 - 12 Jahre Unterhaltsbedarf 604 € Erziehungskosten 300 € Gesamt 904 €
ab 13. Lebensjahr Unterhaltsbedarf 740 € Erziehungskosten 300 € Gesamt 1040 €
Die Leistungen zur Unfallversicherung werden unabhängig von der Zahl der betreuten Kinder nur einmalig, aber bei Pflegeeltern ggf. beiden Pflegepersonen gewährt. Wenn mehrere Jugendämter eine Pflegeperson belegen, dann leistet das Jugendamt, das zuerst belegt. Werden Unfallversicherungsbeiträge von einem Jugendamt erstattet, muss die Pflegeperson bzw. müssen die Pflegeeltern dies den anderen Jugendämtern anzeigen. Das Jugendamt kann die Pflegepersonen auch im Rahmen von Sammelversicherungen zur Unfallversicherung anmelden