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10.10.2025
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Über 92 000 junge Menschen in Bayern sind Ende 2024 auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen

Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind im Jahr 2024 erneut eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt worden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sind Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2024 die häufigste Hilfeart. In einer Vollzeitpflege wurden fast so viele junge Menschen betreut ( 7 721) wie in einer Einrichtung oder betreutem Wohnen (7 843).

Relevant in:

Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 9. Oktober 2025

Für 85 072 junge Menschen wurden im Jahr 2024 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 77 290 Personen wurden Hilfen beendet.

Für 92 490 junge Menschen dauern die Hilfen über den Jahreswechsel an.

Von den jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauern, erhalten 28 912 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei findet bei 9 601 jungen Menschen die Beratung vorrangig gemeinsam mit der Familie statt, in 16 245 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 3 066 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst.

Insgesamt erhalten 19 862 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII erhalten 17 341 Personen. Von diesen Hilfen erfolgen 14 064 ambulant/teilstationär, 3 030 in einer Einrichtung und 247 bei einer Pflegeperson.

In Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII werden 7 721 junge Menschen betreut.

7 843 Personen werden in einem Heim oder einer betreuten Wohnform nach § 34 erzogen.

Darüber hinaus werden 558 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) und 1 703 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) unterstützt.

5 403 erhalten Einzelbetreuung nach § 30 SGB VIII und 175 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII).

2 972 junge Menschen erhalten Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35 SGB VIII).

Über alle Hilfearten hinweg liegt der Anteil der Jungen bzw. jungen Männer bei 57,4 Prozent (Jungen bzw. junge Männer: 53 128 Fälle, Mädchen und junge Frauen: 39 362 Fälle). Dieser Anteil liegt bei den einzelnen Hilfearten zwischen 50,0 Prozent (Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII) und 72,2 Prozent (Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII).

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