Sie sind hier

19.11.2024
Nachricht

Seit 2017 erstmals wieder mehr junge Menschen in Heimen und Pflegefamilien

Mitteilung des Statistischen Bundesamtes: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 128 000 junge Menschen in einem Heim und weitere rund 87 000 in einer Pflegefamilie betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit etwa 215 000 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene - zumindest zeitweise - außerhalb der eigenen Familie auf.

Pressemitteilung vom 18. November 2024

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 128 000 junge Menschen in einem Heim und weitere rund 87 000 in einer Pflegefamilie betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit etwa 215 000 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene - zumindest zeitweise - außerhalb der eigenen Familie auf. Das waren rund 7 500 oder 4 % mehr als im Jahr zuvor. Damit ist die Zahl der Betroffenen erstmals seit 2017 wieder gestiegen, nachdem sie zwischen 2018 und 2022 um zusammen rund 33 000 Fälle zurückgegangen war. Der Anstieg ist fast ausschließlich auf unbegleitet eingereiste Minderjährige zurückzuführen, die – nach einer vorübergehenden Inobhutnahme durch die Jugendämter – verstärkt in Heimen, betreuten Wohnformen oder Pflegefamilien untergebracht werden: Lässt man diese Fälle unberücksichtigt, lag das Plus von 2022 auf 2023 bei nur 0,1 % (+121 Fälle). 

Insgesamt wurden 2023 rund 20 500 junge Menschen nach einer Inobhutnahme nach unbegleiteter Einreise in einem Heim oder einer Pflegefamilie betreut. Das waren 10 % aller Fälle und rund 7 400 Fälle mehr als im Vorjahr, als der Anteil bei 6 % gelegen hatte.

Im Langzeitvergleich nahm die Zahl der jungen Menschen, die (zeitweise) außerhalb der eigenen Familie lebten, seit Beginn der Zeitreihe 2008 stetig von 152 000 auf den Höchststand von 240 000 Betroffenen im Jahr 2017 zu. Danach sank sie auf 207 000 Fälle im Jahr 2022, um 2023 erneut moderat zu wachsen. 

Betreuung außerhalb des Elternhauses dauerte im Schnitt 2,4 Jahre 

Für die betroffenen jungen Menschen endete die Betreuung außerhalb der eigenen Familie durchschnittlich nach 2,4 Jahren. Während die Unterbringung in einem Heim im Schnitt 1,8 Jahre dauerte, waren es in einer Pflegefamilie 4,2 Jahre. Insgesamt wuchsen etwas mehr Jungen (55 %) als Mädchen (45 %) außerhalb der eigenen Familie auf. Die Eltern der betroffenen jungen Menschen waren in fast jedem zweiten Fall (48 %) – und damit besonders häufig – alleinerziehend. Bei jeweils knapp einem weiteren Fünftel der Herkunftsfamilien handelte es sich um zusammenlebende Elternpaare (18 %) oder Elternteile in neuer Partnerschaft (17 %). In den verbleibenden Fällen – zum Beispiel in den Betreuungsfällen nach unbegleiteter Einreise – waren die Familienverhältnisse unbekannt (15 %) oder die Eltern verstorben (2 %). 

Etwa die Hälfte (52 %) der jungen Menschen, die 2023 außerhalb der eigenen Familie aufwuchsen, waren jünger als 15 Jahre. Minderjährig waren fast vier Fünftel der Betroffenen (79 %). Ein weiteres Fünftel (21 %) waren sogenannte „Careleaver“, also junge Volljährige, die sich am Übergang aus der öffentlichen Erziehungshilfe in ein selbstständiges Leben befanden. Während jüngere Kinder bis 11 Jahre häufiger in Pflegefamilien betreut wurden, überwog ab dem 12. Lebensjahr die Heimerziehung. 

Gründe für Neu-Unterbringungen: Ausfall der Bezugsperson und Kindeswohlgefährdung 

60 900 junge Menschen waren 2023 neu in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht worden. Hauptgrund war mit 30 % der Ausfall der Bezugsperson der jungen Menschen (Unversorgtheit), etwa infolge einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland oder der Erkrankung eines Elternteils. Mit Abstand an zweiter Stelle stand 2023 die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, körperliche Misshandlung, psychische Misshandlung oder sexuelle Gewalt (15 %). Dritthäufigster Grund für eine neue Unterbringung war die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (12 %), beispielsweise durch Erziehungsunsicherheit oder pädagogische Überforderung.

Das könnte Sie auch interessieren

Tiefergehende Information

Ombudsschaft in der Jugendhilfe

Die Ombudsschaft ist eine neuere Entwicklung im Rahmen der Partizipation innerhalb der Jugendhilfe. Der Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V. (BRJ) gründete sich 2002 und war damit bundesweit die erste Ombudsstelle. Erläuterung zu Ombudschaften in der Jugendhilfe.
Projekt

"Widerspruch wagen!"

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat eine Kampagne gestartet: „Widerspruch wagen! Gegen die rechtswidrige Befristung von Hilfebescheiden“. Mit dieser Kampagne macht das Bundesnetzwerk darauf aufmerksam, dass die immer wieder anzutreffende Befristung von Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Sozialverwaltungsrecht in der Regel nicht vereinbar ist.
Projekt

von:

"Pädagogische Sprechstunde" des Landesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien Thüringen e.V.

Die Beratungsarbeit des Landesverbandes der Pflege- und Adoptivfamilien Thüringen e.V. wird durch das besondere Projekt der Pädagogischen Sprechstunde stark erweitert.
Politik

Care Leaver: Rot-Grün für mehr Hilfen beim Schritt aus der Jugendhilfe

Die SPD-Fraktion in Hamburg informiert über einen Antrag zur Verbesserung der Situation von Careleavern und verweist dabei auf die Zahlen aus 2022. Demnach verließen 1.225 volljährige junge Menschen in Hamburg die unterschiedlichen Angebote der stationären Jugendhilfe und 102 eine Pflegefamilie.
Tiefergehende Information

Bitte passen Sie auf sich auf!

Was wird von Pflegeeltern erwartet – vom Jugendamt, von der Schule, von Nachbarn und Verwandten, aber auch von den Herkunftseltern?
Hinweis

Leiterin eines Pflegekinderdienstes

Das jugendhilfeportal.de hat im Rahmen seiner Interviewserie 'Im Gespräch' ein Interview mit der Leiterin eines Pflegekinderdienstes veröffentlicht.
Politik

Einige Berliner Jugendämter müssen aus Personalmangel zeitweise schließen

Bereits das dritte mal in diesem Jahr macht der Bezirk Mitte für einige Tage sein Jugendamt dicht. Friedrichshain-Kreuzberg schließt vom 1. bis 12. Dez. seine drei sozialen Dienststellen. Auch andere Bezirksämter ächzen unter der Belastung.
Geänderte Rechtslage

Familienähnliche Betreuungsformen

Statement der niedersächsischen Gesundheitsministerin Daniela Behrens zum Landesgesetz zur Änderung von Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts. Die Ministerin weist in ihrem Statement auf die Bedeutung von Ombudsstellen hin und macht auf eine Konkretisierung des § 45 a im SGB VIII im Landesrecht aufmerksam. Diese Landesregelung 'für die Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung' wird auch zukünftig dazu führen, dass familienähnliche Betreuungsverhältnisse in Niedersachsen weiterhin unter die Betriebserlaubnispflicht und damit die Heimaufsicht fallen.
Politik

Familienrecht, Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag

Das DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat aus dem neuen Koalitionsvertrag der zukünftigen Regierung die Punkte herausgesucht, die sich mit der Kinder- und Jugendhilfe und dem Familienrecht beschäftigen.
Hinweis

Wenn Kinder in Pflegefamilien aufwachsen

Etwa 75.000 Pflegekinder gibt es in Deutschland, knapp 3.500 leben in Rheinland-Pfalz. Und immer wieder kommen Aufrufe der Jugendämter, dass Pflegeeltern gesucht werden. SWR - Landesschau Rheinland Pfalz hat einen Film über Pflegekinder und Pflegeeltern gesendet und informiert über Wissenswertes auf seiner Webseite.