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Methodische Hilfen für die Gestaltung und Evaluation des Prozesses der Zielfindung und Zielformulierung im Hilfeplanverfahren
Themen:
Auszug aus einer Expertise der Deutschen Jugendinstitutes
DJI-Arbeitspapier Nr. 5-158 aus 2000
3.3 Kriterien der Zielformulierung
Bei Studium vorliegender Hilfepläne fällt auf, daß die Hilfeziele sehr unkonkret beschrieben sind („Selbständigkeit“, „eigene Perpektive“, „vernünftiger Schulabschluß“, „konsequentes Erziehungsverhalten“).
Oder es wird zuerst die angezielte Hilfeart benannt, die dann gleich eng mit dem Ziel verknüpft wird: „Sie braucht den strukturierten Rahmen einer Wohngruppe, um den Schulabschluß zu erreichen und anschließend eine Ausbildung zu absolvieren.“ Alternative (und vielleicht sinnvollere) Wege der Zielerreichung werden so von vornherein ausgeschlossen. Beliebt sind auch negativ formulierte Ziele: „Sie soll nicht mehr so aggressiv sein, sich nicht mehr herumprügeln“ – wobei dann offenbleibt, was sie statt dessen anstreben könnte. Solchermaßen formulierte Ziele lassen sich schwer operationalisieren.
Die folgenden Schritte können helfen, Ziele besser zu formulieren:
Trennung von Zielen (gewünschter Zustand/gewünschtes Verhalten des Kindes/der Familie) und Handlungsschritten der Beteiligten, die auf das Ziel hinführen sollen.
Die Erarbeitung der Handlungsschritte folgt später – sie haben hier noch keinen Platz.
1. Zuordnung von Wirkungszielen,
also dem langfristig gewünschten Zustand/Verhalten und Handlungszielen, also den Zuständen oder Arrangements in verschiedenen Lebensbereichen, die mit Blick auf die Wirkungsziele angestrebt werden und so dem Kind ermöglichen, sich den gewünschten Entwicklungen oder Veränderungen schrittweise anzunähern.
2. Prüfung der Erreichbarkeit des angegebenen Zieles:
Dieses Kriterium gilt hauptsächlich für die Handlungsziele. Sie sollen so formuliert sein, daß sie in einem absehbaren Zeitraum tatsächlich auch erreicht werden können.
3. Sprachlich positive Formulierung:
Ziele sollen nicht beschreiben, welches Verhalten oder
welcher Zustand vermieden, sondern das, was stattdessen erreicht werden soll.
4. Prüfung der Verständlichkeit der Formulierung:
Fachbegriffe, wie „emotionale Bindung“ sollen möglichst durch Worte ersetzt werden, die die Beteiligten verstehen. Die Begriffe sollten auch nicht mehrdeutig sein; man sollte sich darüber vergewissern, was die AdressatInnen meinen, wenn sie diese Begriffe benutzen.
5. Prüfung der ethischen und fachlichen Vertretbarkeit der Ziele:
Die Ziele sollten auf unangemessene Manipulation (etwa die „Überredung“ der AdressatInnen) und auf Widersprüche zu fachlichen Standards (etwa Beteiligung oder Konsensprinzip) überprüft und ggf. geändert werden.
6. Prüfung der Zuständigkeit (Selbstinitiierbarkeit):
Die Ziele müssen im Einflussbereich der verschiedenen Beteiligten angesiedelt und auf diese bezogen sein. Jede/r muss ihre/seine Ziele selbst erreichen können und auch für deren Umsetzung zuständig sein (statt zu erwarten, dass andere etwas tun, was ihnen dann hilft).
Das folgende (konstruierte) Beispiel zeigt, wie sich eine Zielformulierung durch die verschiedenen Schritte verändern kann.
Die komplette Expertise finden Sie hier: