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DIJuF-Forum zur Vormundschaft
Themen:
Auf der Webseite des Vormundschaftforums heißt es:
"Die Kernvorschrift des Gesetzes schreibt mit § 1800 BGB Vormündern und Pfleger/inne/n nun explizit vor, „die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten” – diesem Ziel soll der nun vorgeschriebene regelmäßige persönliche Kontakt zwischen Vormund/Pfleger/in und Kind/Jugendlichem dienen.
Praktiker/innen aus den Jugendämtern, aber auch Einzel- und Berufsvormünder diskutierten in diesem Forum zunächst die Vor- und Nachteile des Gesetzentwurfs.
Jetzt stehen Fragen der Umsetzung im Vordergrund. Dabei geht es bspw. um
- Fragen der Kontaktgestaltung,
- Kriterien für Abweichungen von monatlichen Kontakten,
- Gestaltung der Kooperation mit Sozialen Diensten und Pflegekinderdienste,
- Kooperation mit dem Familiengericht/der Rechtspflege.
Wir sind gespannt auf Ihre weiteren Beiträge, Problemanzeigen und Lösungsvorschläge aus der Praxis vor Ort, die Sie hier mit Fachkolleg/inn/en austauschen können."







