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DIJuF-Forum zur Vormundschaft

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht DIJuF führt nach der Änderung des Vormundschaftrechts sein Forum zu aktuellen Ideen und Erfahrungen weiter.

Auf der Webseite des Vormundschaftforums heißt es:

"Die Kernvorschrift des Gesetzes schreibt mit § 1800 BGB Vormündern und Pfleger/inne/n nun explizit vor, „die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten” – diesem Ziel soll der nun vorgeschriebene regelmäßige persönliche Kontakt zwischen Vormund/Pfleger/in und Kind/Jugendlichem dienen.

Praktiker/innen aus den Jugendämtern, aber auch Einzel- und Berufsvormünder diskutierten in diesem Forum zunächst die Vor- und Nachteile des Gesetzentwurfs.

Jetzt stehen Fragen der Umsetzung im Vordergrund. Dabei geht es bspw. um

  • Fragen der Kontaktgestaltung,
  • Kriterien für Abweichungen von monatlichen Kontakten,
  • Gestaltung der Kooperation mit Sozialen Diensten und Pflegekinderdienste,
  • Kooperation mit dem Familiengericht/der Rechtspflege.

Wir sind gespannt auf Ihre weiteren Beiträge, Problemanzeigen und Lösungsvorschläge aus der Praxis vor Ort, die Sie hier mit Fachkolleg/inn/en austauschen können."

hier kommen Sie auf die Seite des Vormundschaftforums

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