Sie sind hier

Basiswissen

Krankenversicherung für Pflegekinder

Pflegekinder können sowohl bei ihren leiblichen Eltern als auch bei den Pflegeeltern im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert sein oder durch das Jugendamt direkt versichert werden. Der Paragraf 40 SGB VIII macht deutlich, dass das Jugendamt für die Krankenversicherung eines Pflegekindes zu sorgen hat.

Pflegekinder können sowohl bei ihren leiblichen Eltern als auch bei den Pflegeeltern im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert sein oder durch das Jugendamt direkt versichert werden. Der Paragraf 40 SGB VIII macht deutlich, dass das Jugendamt für die Krankenversicherung eines Pflegekindes zu sorgen hat.

Bleibt ein Pflegekind weiterhin bei seinen leiblichen Eltern versichert, bekommen die Pflegeeltern eine Chipkarte für die Kinder, so dass sie alle Besuche bei Ärzten etc. erledigen können.

Sind die Pflegeeltern privat krankenversichert, wird das Jugendamt die Kosten für die Mitversicherung des Pflegekindes in der privaten Versicherung übernehmen müssen, sofern das Jugendamt diese Privat-Versicherung für das Pflegekind will. Das Jugendamt kann diese Kosten nicht den Pflegeeltern aufbürden.

§40 SGB VIII Krankenhilfe

Wird Hilfe nach den §§ 33 bis 35 oder nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 oder 4 gewährt, so ist auch Krankenhilfe zu leisten; für den Umfang der Hilfe gelten die §§ 47 bis 52 des Zwölften Buches entsprechend. Krankenhilfe muss den im Einzelfall notwendigen Bedarf in voller Höhe befriedigen. Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen sind zu übernehmen. Das Jugendamt kann in geeigneten Fällen die Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen, soweit sie angemessen sind.

Letzte Aktualisierung am: 
17.05.2008

Das könnte Sie auch interessieren

Moses Online Themenheft
Kinder, die in Pflegefamilien, Erziehungsstellen, Wohngruppen und hin und wieder auch Adoptivfamilien aufwachsen, haben viele schwierige Erfahrungen hinter sich wie beispielsweise das Erleben von Misshandlung oder Vernachlässigung. Diese Erlebnisse werden von jedem Kind individuell verarbeitet, führen bei den Heranwachsenden jedoch häufig zu Traumatisierungen.
Moses Online Themenheft
In diesem Themenheft werden notwendige Rahmenbedingungen für die zu leistende Aufgabe der Pflegefamilie beschrieben und gefordert. Wir stellen die Art und Weise einer guten Begleitung und Betreuung vor. Die Vertretung eines Kindes mit Behinderungen durch einen Vormund wird an einem Beispiel dargestellt - inklusive zahlreicher Vorlagen für den Briefwechsel mit Behörden. Dieses Beispiel und auch die Erfahrungsberichte der Pflegeeltern zeugen von der ganzen Bandbreite der Möglichkeiten und Unmöglichkeiten.