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Kosten des Kindergartens für Pflegekinder

Muss aus dem Pflegegeld der Kindergartenbeitrag für das Pflegekind bezahlt werden?

Müssen Pflegeeltern selbst den Beitrag für den Kindergarten ihres Pflegekindes bezahlen?

Es wird immer wieder über den Kostenbeitrag von Pflegeeltern diskutiert. So gab und gibt es noch Kindergärten, die in ihren Beitragssätzen festlegen, dass Pflegeeltern, die auch Kindergeld erhalten, kostenpflichtig seien und zwar in der zweiten Einkommensstufe, es sei denn, sie würden weniger verdienen. Wenn Pflegeeltern sich also weigern, ihr Einkommen darzulegen (was sie durchaus können, da sie dem Kind nicht unterhaltsverpflichtet sind und das Kind im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung vom Jugendamt Unterhaltszahlungen erhält) dann wird eine Einstufung in die zweite Beitragsstufe erfolgen.
Ein Runderlass des zuständigen Ministeriums NRW hat schon 1995 darauf hingewiesen, dass im Pflegegeld der Kindergartenbeitrag nicht enthalten ist. Sollten also Kindergärten Kindergartenbeiträge von Pflegeeltern verlangen, so sollten diese einen Antrag bei ihrem Jugendamt auf Erstattung bzw. Übernahme dieser Kosten stellen.

Nachfolgend ein Zitat aus einem Urteil des VG Köln vom 6. September 2007 Aktenzeichen:26 K 7161/0 (welches vom Oberveraltungsgericht Köln so bestätigt wurde) :

"Mit Schreiben vom 26. Januar 2004 entgegnete die Klägerin, dass ihrer Auffassung nach entsprechend einer weiteren Entscheidung des VG Gelsenkirchen vom 9. November 2001 ( 19 K 3938/99 ) sowie einschlägiger Kommentarstimmen die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder nicht im monatlichen Pauschalbetrag enthalten seien. Gleiches ergebe sich auch auf der Grundlage des noch rechtsgültig bestehenden Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom Dezember 1995. Diesen Erlass habe der Beklagte mit Rundschreiben 42/63/1996 den örtlichen Jugendhilfeträgern zur Kenntnis gegeben. Hiernach umschließe das Pflegegeld den besonderen Aufwand des Elternbeitrages für den Kindergartenbesuch nicht. Diese Leistung müsse den Pflegeeltern zusätzlich durch gesonderte Entscheidung des Jugendamtes gewährt werden. Entsprechend dieser Vorgaben habe der Beklagte mit Rundschreiben Nr. 42/213/1999 die Jugendämter aufgefordert, weiterhin den Kindergartenbeitrag zusätzlich zum Pflegegeld zu übernehmen".

Bitte fragen Sie doch mal bei dem Jugendamt des Wohnortes nach. Normalerweise gibt es Vereinbarungen zwischen dem Jugendamt und den Trägern. Ist es ein städtischer Kindergarten, wird der Beitrag innerhalb der Stadt verrechnet, ist es ein konfessioneller Kindergarten, wird der Beitrag vom Jugendamt übernommen - meist von den Pflegeeltern vorab gezahlt und dann vom Jugendamt erstattet.
Die Pflegeeltern sollten hier einfach eine gewisse Sturheit an den Tag legen und keine Auskünfte über ihre Finanzen geben. Aber - wie gesagt - ich denke, die Einschaltung des örtlichen Jugendamtes wäre hilfreich.

Letzte Aktualisierung am: 
30.04.2014

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