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31.10.2013
Spezielles FASD-Konzept eines Pflegekinderdienstes
Team des Pflegekinderfachdienstes
- Jugendamtsleitung und Fachkräfte pflegen eine wertschätzende Haltung gegenüber den Pflegefamilien und deren Arbeit;
- Die Mitarbeiter nehmen Fortbildungen zum Thema FASD wahr und informieren sich über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen;
- Im Team erfolgt ein stetiger Austausch zum Thema;
Auswahl der Pflegeeltern
- Während des Eignungsprozesses werden die Bewerber umfänglich vom Fachdienst über FASD aufgeklärt; sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit betroffenen erfahrenen Pflegeeltern auszutauschen;
- FASD ist Bestandteil des Qualifizierungsseminars, das für alle Pflegekindbewerber verbindlich ist;
Vermittlung eines Kindes
- Bei jedem Kind, das zur Vermittlung ansteht, wird zuerst die Frage gestellt, ob es Hinweise auf Alkoholkonsum während der Schwangerschaft gibt; diese Information wird an die Bewerber weiter gegeben;
- Die potentiellen Pflegeeltern werden darüber informiert, dass bezüglich FASD oft keine gesicherten Informationen vorhanden sind;
Betreuung des Pflegeverhältnisses
- Die Ziele im Hilfeplan sollen an das tatsächliche Potential des Kindes angepasst werden, um unrealistische Vorgaben zu vermeiden;
- Der erzieherische Bedarf des Kindes orientiert sich nicht an Diagnosen und/oder einem Punktesystem, sondern an den tatsächlichen alltäglichen Anforderungen; er kann jederzeit neu angepasst werden;
- Angestrebt wird eine frühzeitige Diagnose, um den schulischen Werdegang und die Weichenstellung für den Übergang ins Erwachsenenleben günstig zu beeinflussen;
- Die Pflegeeltern sollen im Alltag bei Bedarf entlastet werden: z.B. durch die Gewährung von Mehrbedarf für Haushaltshilfe, Fremdbetreuung; ggf. finanzieller Ausgleich bei regelmäßigen hohen Sachschäden, Installation einer Erziehungsbeistandschaft;
- Außerdem soll eine psychische Entlastung erfolgen: Aufklärung über die Behinderung und die damit verbundenen pädagogischen Grenzen; keine Vorwurfshaltung, wenn erwünschter Erfolg nicht eintritt;
- Die Pflegeeltern werden zur Fortbildung angehalten;
- Vom Fachdienst werden sie über den konkreten Umgang mit FASD-Kindern beraten: enge Struktur, wenig Reize, kurze Arbeitsaufträge, Blickkontakt, Kontrolle,…
- Übergänge im Leben des Kindes müssen verstärkt begleitet werden: Kindergarteneintritt, Schuleintritt, Klassenwechsel, Schulwechsel, Berufseintritt, …
- Die Pflegeeltern erhalten Unterstützung bei Gesprächen mit Lehrern, Erziehern, Ärzten, Therapeuten;
Therapie und Förderung
- Ein Übermaß an Therapie und Förderung soll vermieden werden;
- Stattdessen müssen die Stärken des Kindes betont werden;
- Anwendung von Methoden aus der Demenzforschung (Training, Bilder, …)
- Verstärkersysteme sind wenig erfolgversprechend und erzeugen oft Frustrationen
Übergang in das Erwachsenenalter
- Für das Erwachsenenalter muss rechtzeitig eine Perspektive erarbeitet werden: Verselbständigung möglich? Verbleib in der Pflegefamilie? Übergang in eine andere Wohnform? Überlegungen hierzu sollten schon im Alter des Kindes von 15 / 16 Jahren stattfinden;
- Häufig wird eine Gesetzliche Betreuung für den/die Jugendliche/n angeregt, um z.B. Verschuldung zu verhindern oder die medizinische Versorgung sicher zu stellen;
- Beim potentiellen Kostenträger müssen entsprechende Anträge gestellt werden;
Netzwerkarbeit
- Im Landkreis Neustadt/Aisch - Bad Windsheim wurde ein Netzwerk FASD entwickelt, um die Unterstützung der von FASD betroffenen Kinder „breit aufzustellen“;
- Die drei „Hauptsäulen“ sind: Pflegekinderfachdienst, PFAD für Kinder, Erziehungs- und Lebensberatungsstelle des Diakonischen Werkes; zwischen diesen Institutionen besteht eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit;
- Es wird kontinuierlich versucht, Schulen, Kindertagesstätten, Kinderärzte, Psychiatrischen Dienst, … mit ein zu beziehen;
- Prävention erfolgt durch Pressearbeit, Fachvorträge, Auslegen von Infomaterial, Schulung von Multiplikatoren;
Sigrid Mosé
Kreisjugendamt Neustadt/Aisch - Bad Windsheim
Pflegekinderfachdienst
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a. d. Aisch
sigrid.mose@kreis-nea.de
09161 – 92 269
Stand Oktober 2012
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Petition: FASD muss anerkannte Behinderung werden