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30.09.2021

Plädoyer für eine Inklusive Pflegekinderhilfe

Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. ist angetreten, um eine bundesweite Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in der Jugendhilfe zu bewirken. Es verfolgt das Ziel „gleiche Rechte und Chancen für alle Kinder“, egal in welchem Bundesland!. Das Aktionsbündnis sieht sich durch die Entwicklungen der letzten Monate veranlasst, das Thema Inklusion in der Pflegekinderhilfe besonders in den Blick zu nehmen. Moses-online möchte diese Aktion durch weitere Veröffentlichungen über einen längeren Zeitraum aktiv unterstützen.

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Das Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e.V. ist angetreten, um eine bundesweite Gesamtzuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in der Jugendhilfe zu bewirken. Es verfolgt das Ziel „gleiche Rechte und Chancen für alle Kinder“, egal in welchem Bundesland!. Sein Motto lautet „ein Kind ist ein Kind ist ein Kind“ und „jedes Kind soll eine Chance auf ein Aufwachsen in Familie erhalten“. Nun hat das Bundesfamilienministerium mit dem Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz, das in ersten Teilen am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, einen entscheidenden Schritt in diese Richtung gemacht. Dieses Gesetz sieht einen Stufenplan vor, mit dem am Ende, ab dem Jahr 2028, das Ziel der Gesamtzuständigkeit für alle jungen Menschen in der Jugendhilfe erreicht sein soll.

Aber wird aus diesem Gesetzesziel tatsächlich Wirklichkeit? Viele Fachleute bleiben pessimistisch und trauen dem Braten nicht. Was steckt dahinter?

Der Gesetzgeber muss den Zuständigkeitswechsel in die Jugendhilfe noch per Gesetz verfügen, d.h. wir brauchen an dieser Stelle eine weitere, konkretisierende Gesetzesänderung. Deshalb besteht die Sorge, dass das gesamte Vorhaben noch scheitern könnte.

Das liegt auch daran, dass die Widerstände in der Politik teilweise noch groß sind. Und ausgerechnet Nordrhein-Westfalen hat schon einmal die Umsetzung der inklusiven Lösung verhindert. Mag es sich dieses Ziel also erneut auf die Fahnen schreiben und Mitstreiter finden? Darüber sorgt man sich vor allem angesichts der Wahrnehmung, dass sich die nordrhein-westfälischen Landschaftsverbände LVR und LWL nicht nur mit viel Elan ihrer neuen Aufgabe – der Familienpflege für Kinder mit Behinderungen als Eingliederungshilfe nach SGB IX – angenommen haben, sondern diese in deutlichem Abweichen sowohl voneinander als im Verhältnis zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gestalten.

Das qualifiziert die Praxis nicht, sondern zersplittert, schafft Unübersichtlichkeiten und im Ergebnis weitere Barrieren für eine gleichberechtigte Pflegekinderhilfe für Kinder mit Behinderungen. Aber vor allem werden Strukturen für die Pflegekinderhilfe geschaffen, die schwer rückgängig zu machen sind. Man wird ungern den Kurs wechseln wollen, nachdem hier schon viel Zeit, Geld und Energie reingesteckt wurde. Da liegt es nahe, erneut mit einem Veto ein inklusives Vorhaben zum Scheitern zu bringen. Aber auch wenn die Sorge nach den Vorerfahrungen begründet ist – so einfach wie beim ersten Mal wird es nicht. Denn ein Änderungsgesetz spätestens im Laufe des Jahres 2027 ist unausweichlich. Dafür hat der Gesetzgeber des KSJG gesorgt. Mit dem stufenweisen Inkrafttreten von „Eckregelungen“ sind maßgebliche Weichen gestellt. So ist insbesondere die Gesamtzuständigkeit als gesetzliche Norm in einem neuen § 10 SGB VIII mit Wirkung zum 1.1.2028 bereits formuliert und Teil des KJSG. Dies zu verhindern verlangt mehr als ein Veto.

Aber es gibt noch viele weitere Gründe dafür, warum sich derzeit eine Inklusive Pflegekinderhilfe in Deutschland so schwer tut. Dazu gehört auch die Tatsache, dass die Lobby für Kinder mit Behinderungen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, eher klein ist. Gleichzeitig gibt es in unserer Gesellschaft aber eine große Bereitschaft, diesen Kindern ein Zuhause anzubieten. Macht es nicht Sinn dieses Engagement der Gesellschaft mehr zu nutzen? Mit der Unterbringung eines Kindes mit Behinderungen in einer Pflegefamilie wird seine Teilhabe nicht nur an familiären Leben sichergestellt, sondern Pflegeeltern sind „Teilhabemanager“, die sich intensiv darum kümmern, dass ihr Pflegekind auch in Kita, Schule, Verein und Ausbildung genauso wie im Freundeskreis, Sport und Freizeit integriert wird und sich auch in diesen Bereichen voll entfalten kann. Ob ein Kind dabei von Behinderung betroffen ist oder nicht, spielt für seine Pflegefamilie eine untergeordnete Rolle. Damit ist die Pflegekinderhilfe eine Leistung die ganz natürlich auf inklusive Teilhabe setzt. Wenn sie über die Gesamtzuständigkeit weiter qualifiziert wird, können sich die Chancen der untergebrachten Kinder auf eine inklusive gesellschaftliche Teilhabe enorm potenzieren. Dass die Kosten häufig geringer sind als eine stationäre Versorgung, sollte zumindest für die Kostenträger Entscheidungshilfe genug sein!

Derzeit sind Wohnort und diagnostische Abgrenzungen Grundlage für unterschiedliche Zuständigkeiten, für Zersplitterung, Ungleichheit und Ausgrenzung. In einer modernen Pflegekinderhilfe sollte jedoch das Kind im Mittelpunkt stehen. Auch wenn man meinen könnte mit Verabschiedung des KJSG auf die Zielgerade eingebogen zu sein: es bleibt notwendig wachsam zu sein, die Verwirklichung der Ziele des Gesetzgebers des KJSG mit Argusaugen zu beobachten und Zersplitterung und Ungleichheit immer wieder entgegenzutreten – „Vom Kind aus Denken“ ist hier der Leitsatz, denn ein Kind ist ein Kind ist ein Kind…

Gila Schindler und Peter Kreuels

Für den Vorstand Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien e. V.