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19.09.2018
Kommentar

Kindeswohl - eine gemeinsame Aufgabe

Eine zentrale Institution, die an der Grenze zum Einflussbereich der Jugendhilfe steht, wenn es um das Kindeswohl geht, ist das Gericht. Eine ergänzende und verpflichtende Ausbildung in Fragen des Kinderschutzes, sollte analog den Anforderungen zum Kinderschutz in der Jugendhilfe (siehe §8a, SGB VIII) für FamilienrichterInnen verbindlich werden.

Themen:

Kommentar zum kürzlich erschienenen Artikel Verpflichtung zu Fortbildungen für Familienrichter.

Kindeswohl als gemeinsame Aufgabe - das ist ja eine Verknüpfung wie ‚Sonnenschein und gute Laune’ oder  ‚Demokratie und Freiheit’. Alle drei Verknüpfungen lassen uns sofort an Selbstverständlichkeiten denken:
Natürlich ist Demokratie eine unerlässliche Grundlage für ein Leben in Freiheit und natürlich freuen wir uns, wenn die Sonne scheint - also ist es doch genauso selbstverständlich, dass wir uns als Gesellschaft gemeinsam um unsere Kinder kümmern…aber ist das wirklich so?

Manchmal denke ich, es ist vielleicht ähnlich wie mit der Demokratie: Sie ist da, sie ist selbstverständlich, man muss sich nicht allzu sehr damit beschäftigen, sie nervt manchmal, aber irgendwie läuft doch alles - und wenn nicht, gibt es zumindest Gesprächsstoff. Und schließlich gibt es ja Politiker, die es regeln sollen. Wir müssen uns - noch - nicht wirklich anstrengen für unser freiheitliches Leben.

Kann es sein, dass wir als Gesellschaft sehr ähnlich denken, wenn es um Kinder geht? Sie sind da, werden versorgt, nerven manchmal, aber dafür sind selbstverständlich die Eltern da, es gibt Kitas, es gibt Schulen, es gibt Ausbildung - alles gut! Und wenn Eltern, die ja eigentlich von Natur aus wissen, wie Kindererziehung geht, wirklich mal Hilfe brauchen, können sie diese selbstverständlich bekommen - dafür stehen wir schon grade als Gesellschaft.

Manchmal tun Menschen jedoch Dinge, die entziehen sich aller Vorstellungskraft. Eine Mutter bietet ihr Kind Männern zur Vergewaltigung an. Über Jahre hinweg, gegen Bezahlung. Und angeblich sind sie und ihr Lebensgefährte beim Missbrauch des Jungen teils selber aktiv dabei. Ein Vater verprügelt seinen Sohn sehr regelmäßig, am leichtesten fällt es ihm, wenn er genug Alkohol intus hat. Manchmal prügelt er auch ‚nur‘ seine Frau - dann hat der Junge Glück gehabt, wenn es da nicht gegenteilige Erkenntnisse aus der Traumaforschung gäbe. Oder beide Eltern sind so sehr mit sich selber beschäftigt, haben so etwas wie Empathie nie kennengelernt, dass sie gar nicht merken, wie sehr ihre Kinder sie als Eltern brauchen…

Mal ehrlich - so genau wollen wir gar nicht wissen was dort passiert: Es ist eklig, es ist brutal und nur wenige können sich vorstellen, wie es den Kindern dabei geht. Okay- also lassen wir das mit den Details.

Lassen Sie uns lieber über etwas Positives sprechen: ‚Kindeswohl als gemeinsame Aufgabe‘ - klingt gut, fühlt sich gut an und macht uns als Gesellschaft ja irgendwie auch ein bisschen wertvoll. Manche von Ihnen werden sich vielleicht noch an den Satz erinnern: „Es braucht ein ganzes Dorf um ein Kind groß zu ziehen.“ Klingt ähnlich gut und hat auch etwas ehrenhaft Gemeinschaftliches. Das Problem ist leider, dass es dieses ‚Dorf‘ an vielen Orten heute nicht mehr gibt. Und es ist auch nicht so, dass es diesem ‚Dorf‘ in der Vergangenheit immer gut gelungen, die Kindererziehung als gemeinschaftliche Aufgabe zu erfüllen. Aber wie machen wir es dann, wenn wir das Kindeswohl als gemeinsame Aufgabe ansehen (wollen).
Karl Valentin, ein Münchener Komiker aus einer längst vergangenen Zeit, sagte einmal, es sei Unsinn; Kinder erziehen zu wollen - sie machen uns doch eh alles nach. Klingt auch nicht sehr ermutigend - außer man dreht den Spieß um: Dann zeigen wir uns den Kindern doch so, wie wir uns wünschen, dass sie es uns nachmachen! Eine sehr gut Idee - aber nicht ganz einfach.

Fangen wir doch einfach bei den Eltern an und akzeptieren endlich einmal, dass es ein Märchen ist, Elternschaft in den Himmel zu heben. Wer dort oben sitzt, steht ziemlich unter Druck, weil ja alle zu ihm hinauf schauen - d.h.
er/sie muss es bringen! Aber kann sie/er es auch wirklich? Kindererziehung wird als eine Selbstverständlichkeit angesehen (hatten wir das Wort nicht oben schon mal?). Wenn etwas selbstverständlich ist, dann bekommt man keine Lob, keine Anerkennung dafür. Wenn man etwas Selbstverständliches nicht so gut hinbekommt, wird man schnell schief angeschaut und fragt auch nicht so gern.

Aber - wir sind ja nicht untätig als Gesellschaft, wir entwickeln Ideen. Und da wir als Kind besonders dann Hilfe brauchen, wenn wir geboren werden, hat sich die Jugendhilfe mit den Hebammen zusammengetan und frühe Hilfekonzepte entwickelt. Hilfe und Unterstützung kommt also direkt nach der Geburt ins Haus und will den Eltern helfen, mit ihm in Beziehung zu gehen und zu erkennen, was ihr Kind braucht. Schreit der kleine Paul jetzt, weil er sich freut, weil er Hunger hat oder weil seine Windel voll ist? „Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste."

Na also - da haben wir sie doch wieder, die gemeinsame Aufgabe: Nachbarn, Freunde, Gruppen, Vereine und die staatlichen Institutionen vor Ort kümmern sich gemeinsam. Das heißt, wenn sie es ernst meinen: alle Benannten wissen voneinander, reden miteinander und stimmen sich bei Bedarf ab! Ist das nicht eine hervorragende Idee! Der Arzt schaut sich nicht nur Eltern und Kind bei den Vorsorgeuntersuchungen an, er kennt auch die Hebamme, weiß, was das Jugendamt tut,  hat Kontakt zum örtlichen Mütterzentrum...und andersherum.
Manche nennen so etwas  auch Quartiersmanagement. Klingt völlig anders, erinnert aber doch ein wenig an das ‚alte Dorf‘ Prinzip -  das Kind ist im Blick.

Leider können wir es uns doch nicht ersparen, noch einmal auf den Anfang zurückzukommen, auf die Mutter, die ihr Kind zur Vergewaltigung anbietet. Es würde den Rahmen sprengen, die ganze Geschichte hier zu erzählen, sie ist aber zum Verständnis für das folgende nicht unerheblich, deshalb verweise ich hierzu auf die Badische Zeitung, die den Prozess sehr ausführlich recherchiert hat.

Das erschreckende in dem Fall ist nicht allein das Handeln der Mutter; erschreckend ist die Tatsache, dass sowohl Opfer als auch Täter über längere Zeit begleitet wurden von staatlichen Institutionen: der Jugendhilfe (Bezirkssozialarbeiter, Sozialpädagogische Familienhilfe, im aktuellen Fall wurde ‚eine besondere Schule‘ des Jungen als Baustein im Helfersystem benannt), dem Familiengericht, dem Oberlandesgericht, der Polizei, der Strafjustiz, der Staatsanwaltschaft sowie der Bewährungshilfe. Und dennoch hat erst ein anonymer Hinweis den Jungen aus seiner mehrjährigen Qual befreien können.

Die auf staatlicher Seite Beteiligten haben viel Kritik erfahren im Verlauf des anschließenden Verfahrens. Ob berechtigt oder nicht, mögen andere entscheiden. Die Kinder interessiert eigentlich eine einfache und dennoch zentrale Frage: wie können die Erwachsenen verhindern, das so etwas immer wieder geschieht! Und dabei hilft eine sehr konkrete Frage: wie kann es gelingen, aus den Fehlern im System zu lernen?

Es fehlt nicht etwa an lösungsorientierte Ideen, die den Schutz des kleinen Jungen im Freiburger Raum hätten sicherstellen können. Die Idee der frühen Hilfen zeigt es uns doch: Gebraucht werden nicht nur mehr Menschen, die aktiv hinschauen, sich Zeit nehmen und sich trauen, Verantwortung zu übernehmen - notfalls auch über den direkten Verantwortungsbereich hinaus. Gebraucht werden Netzwerke und Kooperationen. Die Beteiligten müssen miteinander sprechen! Und - gebraucht werden klare Anforderungen an die Verantwortlichen und präzisere Regeln in den betroffenen Systeme und Institutionen, analog den Verfahrensregeln aus dem Bundeskinderschutzgesetz und dem § 8a des SGB
VIII:

Die Lösungen lassen sich in wenigen Sätzen zusammenfassen:
  1. Eine zentrale Institution, die an der Grenze zum Einflussbereich der Jugendhilfe steht, wenn es um das Kindeswohl geht, ist das Gericht. Die beteiligten Institutionen und Systeme in Belangen,  die den Kinderschutz betreffen (Jugendhilfe, Polizei, Richter, Rechtsanwälte, Gutachter, Vormünder, Verfahrensbeistände...) sollten zur aktiven Kommunikation und Kooperation verpflichtend werden. Spielen Strafdelikte im Klärungsprozess eine Rolle, erweitert sich das System um Staatsanwaltschaft, Strafrichter, Bewährungshilfe.
  2. Eine ergänzende und verpflichtende Ausbildung in Fragen des Kinderschutzes, sollte analog den Anforderungen zum Kinderschutz in der Jugendhilfe (siehe §8a, SGB VIII) für FamilienrichterInnen verbindlich werden. Einschätzungen einer Kindeswohlgefährdung in einem Familiengerichtsverfahren sollte nur ein Richter/eine Richterin treffen, der/die ausreichend fachlich geschult ist.
  3. Die Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung auch vor dem Familiengericht sollte nur in Kooperation und auf Augenhöhe (!) mit einer ausgebildeten Kinderschutzfachkraft erfolgen (4-Augen-und-Ohren-Prinzip). Die beteiligte Kinderschutzfachkraft erhält ein Antragsrecht vor Gericht. Eine von einer Empfehlung der Kinderschutzfachkraft abweichende richterliche Entscheidung sollte durch das Gericht ausreichend begründet werden müssen.
  4. Gerichtlich ausgesprochene Ge- und Verbote sollten konkret kontrolliert werden: wer prüft was, wann, wie oft, mit welcher Konsequenz! Und: Wer prüft den Prüfer! Die Rückmeldung zu Auflagen, Aufträgen und Vereinbarungen wird zeitlich und inhaltlich festgelegt.
  5. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Institutionen und Systemen, die mit Kinderschutzfragen beschäftigt sind, wird fallübergreifend verbindlich geregelt. Das Ziel ist ein aktiver und  transparenter Informationsaustausch mindestens zwischen den Systemen und Institutionen Jugendhilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft, Familiengericht, Strafgericht, Bewährungshilfe, Gutachtern.

Aus einer Reihe von 'Fällen', die in der Praxis schief gegangen sind, lassen sich also Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, die genutzt werden können.
Anders formuliert: es werden Initiativen sowohl auf der fachlichen als auch der politischen Ebene gebraucht, die den Kindern helfen, nicht im Dschungel unserer gesellschaftlichen Systeme verloren zu gehen. Aus den Ideen der Menschen vor Ort müssen Strategien werden, die für eine Verbindlichkeit im Handeln sorgen - im Interesse der betroffenen Kinder. Wenn wir es mit dem Anspruch, das Kindeswohl ist eine gemeinsame Aufgabe, ernst meinen (wollen), wäre es mehr als wünschenswert, dass die Verantwortungsträger sich ernsthafter für den Kinderschutz einsetzen, auf die Fachkräfte vor Ort zugehen, ihnen zuhören in Gesprächen über Lösungsmöglichkeiten und  - sich an die Arbeit machen.

Die Kinder wären Ihnen und uns sehr dankbar dafür!

Sollten Sie interessiert sein an einer Vertiefung der Thematik, verweise ich gern auf einen Literaturhinweis...
 

Weiterlesen: 
Fachbuch
von
Bernd Kasper

Kindeswohl. Eine gemeinsame Aufgabe

Ein Leitfaden für Studierende und Fachkräfte der Sozialen

Kommentar

Verpflichtung zu Fortbildungen für Familienrichter

Um dem Kindeswohl wirklich gerecht werden zu können und aufgrund sehr diskussionswürdiger Beschlüsse in Kindschaftsangelegenheiten plädiert der Artikel dafür, Familienrichter zu Fortbildungen zu verpflichten.