Dringend nötig: Schutz und Verantwortung für die Jüngsten in der Pandemie
aber mit den richtigen Maßnahmen
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. BVKJ und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. DGKJ fordern: "Die aktuellen Entscheidungen zum Pandemieschutz müssen sich der Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen bewusst sein. Die junge Generation hat bereits stark gelitten."
Die 4. Welle der Pandemie überrollt derzeit Deutschland. Trotz einer allgemeinen Impfempfehlung für alle Erwachsenen sind nur knapp 68 % der Bevölkerung vollständig geimpft - mit großen regionalen Unterschieden. Im Rahmen der Maßnahmen, die im Wesentlichen zum Schutz erwachsener Risikopersonen ergriffen wurden, haben wir den Kindern und Jugendlichen in den zurückliegenden Monaten der Pandemie zu viel zugemutet. Sie haben unter den Lockdown-Maßnahmen stark gelitten, und viele werden mit vermutlich bleibenden gesundheitlichen und seelischen Schäden leben müssen. Eine möglichst ungehinderte soziale und kulturelle Teilhabe der jungen Generation darf nicht erneut in Frage gestellt werden.
Kinder und Jugendliche brauchen Kita und Schule!
Bevor nicht alle anderen Möglichkeiten der Pandemiebekämpfung ausgeschöpft sind, sollte keinesfalls eine Schließung von Kindertagesstätten und Schulen wie in den bisherigen pandemischen Wellen in Erwägung gezogen werden. Kindertagesstätten und Schulen können und sollen offenbleiben, wenn die in der AWMF-Leitlinie empfohlenen Hygieneregeln konsequent eingehalten werden (AHA-Regeln + Masken + Lüften).
Kinder und Jugendliche schützen – aber richtig!
Kinder müssen möglichst vor einer Ansteckung geschützt werden. Ein ungehindertes Durchlaufen von Infektionen in Bildungseinrichtungen ist nicht akzeptabel. Ab 12 Jahren steht eine Impfung zur Verfügung. Eine Zulassung für Kinder ab 5 Jahren ist zeitnah zu erwarten.
Grundsätzlich aber sollten alle Erwachsenen im Umfeld der Kinder geimpft sein. Dies betrifft die Eltern und besonders aber alle Mitarbeiter/innen in Kindertagesstätten und Schulen. Für letztere soll generell 2G eingeführt werden. Der Nachweis eines einzelnen unauffälligen Testergebnisses allein ist keine Garantie dafür, dass die getestete Person nicht infiziert ist und das Virus nicht doch weitergeben kann. Zusätzlich zu 2G sollte das Personal regelmäßig getestet werden (2G plus).
Weiterhin soll 2G für Erwachsene überall dort gelten, wo Kinder und Jugendliche sich im Rahmen ihrer sozialen Teilhabe außerhalb der Familie aufhalten: an allen geschlossenen öffentlichen Orten, besonders in Sportvereinen, Schwimmbädern, Gaststätten und Behörden. Die Erwachsenen werden ihrer Verantwortung für die nachwachsende Generation nur dann gerecht, wenn sie sich selbst impfen lassen. Das gilt grundsätzlich natürlich auch für Eltern.
Politische Verantwortung für Kinder und Jugendliche
Wir fordern die geschäftsführende Bundesregierung und die mögliche neue Koalition auf, in der Pandemieplanung endlich prioritär die junge Generation zu berücksichtigen: Werden Sie Ihrer Verantwortung für Kinder und Jugendliche gerecht, priorisieren Sie den Schutz und die Rechte der nachwachsenden Generation und schaffen Sie sichere und förderliche Bedingungen für ein altersgemäßes Aufwachsen! Denn gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen erfordert beides: Infektionsschutz und Möglichkeit zur sozialen Teilhabe.
Zum Hintergrund: Kinder und COVID-19
Die primäre Krankheitslast durch COVID-19 bei Kindern ist gering, eine Erkrankung verläuft meist ohne Krankheitszeichen oder mild. Selten kann eine überschießende Immunreaktion mit schweren Krankheitssymptomen auftreten. Seit Mai 2020 sind dem Register der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie insgesamt 455 Fälle gemeldet worden (Stand 14.11.2021). Long-Covid oder Post-Covid Symptome gibt es auch bei Kindern, die Häufigkeit ist nicht bekannt, sehr wahrscheinlich aber geringer als bei Erwachsenen. Es ist schwierig, zwischen Long-Lockdown und Long-Covid zu unterscheiden, da die Symptome sich sehr ähneln. Die Studienlage dazu ist noch nicht belastbar.
Pressemitteilung des BVKJ und der DGKJ vom 18. November 2021
Die Stiftung Kindergesundheit weist in einer Presseinformation auf die mangelnde Hilfe bei Problemen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen ihrer seelischen Gesundheit hin. Rund 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind psychisch auffällig. Jeder 20. Heranwachsende hat eine behandlungsbedürftige psychische Krankheit. Unterstützung findet sich nur schwer. 25 Wochen wartet man in Deutschland durchschnittlich auf einen Therapieplatz. Was tun? Anlässlich der Europäischen Mental Health Week vom 22. bis 28. Mai 2023 fordert die Stiftung Kindergesundheit gemeinsam mit Expert*innen und ihrer Schirmherrin, Regisseurin Caroline Link, eine bessere Vernetzung der Systeme - und entschiedenes Handeln der Politik.
Zur Zeit bekommen wir interessante Hinweise und Antworten zu unserem Artikel zu Besuchskontakten in Zeiten von Corona. Zuerst werden wir grundsätzliche aktuelle Infos veröffentlichen. Eine Zusammenstellung der Erfahrungsbericht und Überlegungen unserer User folgen bald zusammengefasst.
Wichtig, dass alle Menschen zuhause bleiben, die zuhause bleiben können, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern", schreibt das Bundesfamilienministerium auf Twitter. Weil es zu Hause aber auch schnell zu anderen Problemen und Konflikten kommen kann, hat das Ministerium Servicetelefone geschaltet: Wichtige Telefonnummern bei Problemen und Konflikten zu Hause.
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie während und nach der Pandemie
Die DGKJP - Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. - setzt sich besonders für jene junge Menschen ein, die an ihren Entwicklungsaufgaben zu scheitern drohen, um ihre zukünftige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken. Hierfür engagiert sich die DGKJP gegenüber der Politik und bringt sich durch Stellungnahmen und Beratung zu Fragen der Pandemie ein. Der DGKJP ist es besonders wichtig, dass auch während der Pandemie betroffene Kinder Zugang zu Diagnostik, Therapie und psychosozialen Hilfen erhalten.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat eine Infoseite für Vormünder, Pfleger und alle Interessierte erstellt, auf der aktuelle Informationen und Anregungen aus der Praxis für die Praxis zu finden sind.
Eine gemeinsame Pressemitteilung von DGKJ, DGPI und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ. In dem heute auch vom Bundesrat verabschiedeten Infektionsschutzgesetz wird – so befürchtet es die Kinder- und Jugendmedizin – eine klare Benachteiligung der Kinder festgeschrieben.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hat eine kurzfristige Empfehlung zum Tragen von Masken bei Kindern zur Begrenzung der Ausbreitung des SARS-CoV-2 veröffentlicht. In der Empfehlung weist die DGKJ auch auf mögliche Gefährdung von Kindern durch die Masken selbst hin.
Im Rahmen einer Pressemitteilung vom 31.03.2020 teilte Bundesfamilienministerien Giffey mit, dass das Ministerium schon einen erhöhten Beratungsbedarf von Eltern und Kindern/Jugendlichen feststellt. Außerdem können Freie Träger im Kinderschutz weiterhin in ihrem Bereich arbeiten, sie erhalten dafür Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Darüberhinaus ist die Kinder- und Jugendhilfe nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen plädiert für die Schaffung eines "Rettungsschirm Zivilgesellschaft" für kleine gemeinnützige Organisationen, die unter keine der von der Bundesregierung bereitgestellten Rettungsschirme zur Corona-Pandemie fallen und hat einen dahingehenden Antrag im Bundestag gestellt.
'affido' ist ein Zusammenschluss von Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe in der Steiermark, Österreich. affido konzentriert sich auf die Arbeit mit Pflegefamilien, Kinderdörfern und sozialräumlicher Familienarbeit. Zu affido gehört der Pflegeelternverein Steiermark. Regelmäßig informiert affido seine Pflegeeltern durch ein Elternheft und weitere Veröffentlichungen. Zuletzt erschien das Elternheft 1/2020 mit der Thematik Herkunftseltern.
Dringend nötig: Schutz und Verantwortung für die Jüngsten in der Pandemie
aber mit den richtigen Maßnahmen
Themen:
Kinder und Jugendliche im Lockdown
Die 4. Welle der Pandemie überrollt derzeit Deutschland. Trotz einer allgemeinen Impfempfehlung für alle Erwachsenen sind nur knapp 68 % der Bevölkerung vollständig geimpft - mit großen regionalen Unterschieden. Im Rahmen der Maßnahmen, die im Wesentlichen zum Schutz erwachsener Risikopersonen ergriffen wurden, haben wir den Kindern und Jugendlichen in den zurückliegenden Monaten der Pandemie zu viel zugemutet. Sie haben unter den Lockdown-Maßnahmen stark gelitten, und viele werden mit vermutlich bleibenden gesundheitlichen und seelischen Schäden leben müssen. Eine möglichst ungehinderte soziale und kulturelle Teilhabe der jungen Generation darf nicht erneut in Frage gestellt werden.
Kinder und Jugendliche brauchen Kita und Schule!
Bevor nicht alle anderen Möglichkeiten der Pandemiebekämpfung ausgeschöpft sind, sollte keinesfalls eine Schließung von Kindertagesstätten und Schulen wie in den bisherigen pandemischen Wellen in Erwägung gezogen werden. Kindertagesstätten und Schulen können und sollen offenbleiben, wenn die in der AWMF-Leitlinie empfohlenen Hygieneregeln konsequent eingehalten werden (AHA-Regeln + Masken + Lüften).
Kinder und Jugendliche schützen – aber richtig!
Kinder müssen möglichst vor einer Ansteckung geschützt werden. Ein ungehindertes Durchlaufen von Infektionen in Bildungseinrichtungen ist nicht akzeptabel. Ab 12 Jahren steht eine Impfung zur Verfügung. Eine Zulassung für Kinder ab 5 Jahren ist zeitnah zu erwarten.
Grundsätzlich aber sollten alle Erwachsenen im Umfeld der Kinder geimpft sein. Dies betrifft die Eltern und besonders aber alle Mitarbeiter/innen in Kindertagesstätten und Schulen. Für letztere soll generell 2G eingeführt werden. Der Nachweis eines einzelnen unauffälligen Testergebnisses allein ist keine Garantie dafür, dass die getestete Person nicht infiziert ist und das Virus nicht doch weitergeben kann. Zusätzlich zu 2G sollte das Personal regelmäßig getestet werden (2G plus).
Weiterhin soll 2G für Erwachsene überall dort gelten, wo Kinder und Jugendliche sich im Rahmen ihrer sozialen Teilhabe außerhalb der Familie aufhalten: an allen geschlossenen öffentlichen Orten, besonders in Sportvereinen, Schwimmbädern, Gaststätten und Behörden. Die Erwachsenen werden ihrer Verantwortung für die nachwachsende Generation nur dann gerecht, wenn sie sich selbst impfen lassen. Das gilt grundsätzlich natürlich auch für Eltern.
Politische Verantwortung für Kinder und Jugendliche
Wir fordern die geschäftsführende Bundesregierung und die mögliche neue Koalition auf, in der Pandemieplanung endlich prioritär die junge Generation zu berücksichtigen: Werden Sie Ihrer Verantwortung für Kinder und Jugendliche gerecht, priorisieren Sie den Schutz und die Rechte der nachwachsenden Generation und schaffen Sie sichere und förderliche Bedingungen für ein altersgemäßes Aufwachsen! Denn gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen erfordert beides: Infektionsschutz und Möglichkeit zur sozialen Teilhabe.
Zum Hintergrund: Kinder und COVID-19
Die primäre Krankheitslast durch COVID-19 bei Kindern ist gering, eine Erkrankung verläuft meist ohne Krankheitszeichen oder mild. Selten kann eine überschießende Immunreaktion mit schweren Krankheitssymptomen auftreten. Seit Mai 2020 sind dem Register der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie insgesamt 455 Fälle gemeldet worden (Stand 14.11.2021). Long-Covid oder Post-Covid Symptome gibt es auch bei Kindern, die Häufigkeit ist nicht bekannt, sehr wahrscheinlich aber geringer als bei Erwachsenen. Es ist schwierig, zwischen Long-Lockdown und Long-Covid zu unterscheiden, da die Symptome sich sehr ähneln. Die Studienlage dazu ist noch nicht belastbar.
Pressemitteilung des BVKJ und der DGKJ vom 18. November 2021