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Kindeswohlgefährdung
Wie können Pflegeeltern selbst aktiv werden?
Themen:
Pflegeeltern sind die bedeutsamsten Beteiligten im entsprechenden Hilfesystem der Jugendhilfe oder der Eingliederungshilfe. Ohne sie gäbe es keine Unterbringung in einer anderen Familie.
Pflegeeltern sind Personen, die ein Kind über Tag und über Nacht in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Es spielt keine Rolle unter welchen organisatorischen Sortierungen der Ämter oder Träger ein Kind von der Pflegeperson aufgenommen wurde, ob als Pflegestelle, Sonderpflegestelle, Erziehungsstelle, sozialpädagogische Lebensgemeinschaft, sonderpädagogische Pflegestelle, heilpädagogische Pflegestelle etc. - ob im Rahmen der Jugendhilfe §§ 33, 34, 35a SGB VIII oder der Eingliederungshilfe § 54 Abs. 3 SGB XII.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit einem Urteil ausdrücklich darauf hingewiesen und die Definition des § 44 Abs.1 SGB VIII betont:
„Pflegeperson ist, wer ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht in seinen Haushalt aufnimmt“
Weiter heißt es in diesem Urteil:
Für den erforderlichen familiären oder familienähnlichen Charakter ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass das Kind oder der Jugendliche über Tag und Nacht in den Haushalt der Pflegeperson aufgenommen wird. Denn eine derartige Aufnahme ist ihrer Art nach typischerweise auf die Begründung familiärer oder familienähnlicher Beziehungen angelegt. Haushalt im Sinne dieser Vorschrift ist der private Haushalt der Pflegeperson. Die Pflegeperson muss also den Haushalt eigenverantwortlich führen. Eine Haushaltsaufnahme über Tag und Nacht ist gegeben, wenn das Kind oder der Jugendliche dort sein Zuhause hat. Das Kind oder der Jugendliche muss sich grundsätzlich durchgängig und nicht nur zeitweise im Haushalt der Pflegeperson aufhalten. Eine zeitweilige auswärtige Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen von vorübergehender Dauer (z.B. zur Schul- oder Berufsausbildung) ist dabei unschädlich, sofern es oder er im Rahmen der Möglichkeiten regelmäßig in den Haushalt der Pflegeperson zurückkehrt.
Die Gesetze sprechen nicht von „Pflegeeltern“, sondern von „Pflegepersonen“ oder von „Familienpflege“.
Die ‚Zeit‘ in der Pflegefamilie
Ein Unterschied in der rechtlichen Betrachtung einer Familienpflege liegt ebenso in der Bedeutung der Aufenthaltsdauer des Kindes in der Pflegefamilie. Es gibt
- kurzzeitige Unterbringungen
(Bereitschaftspflege, Unterbringung nach Inobhutnahme zur Klärung der Situation, Unterbringung mit klar geplanter zeitlich sehr überschaubarer Rückkehr zu erziehungsfähigen Eltern) und - langfristige Unterbringung,
mit dem Ziel eines dauerhaften Verbleibs und einer Integration des Kindes in der Pflegefamilie. Der Gesetzgeber spricht in diese Situation von der „längeren Zeit“. „Lebt das Kind schon längere Zeit bei der Pflegeperson […]“.
Bei dauerhafter Unterbringung oder wenn das Kind schon längere Zeit in der Pflegefamilie lebt, haben die Pflegeeltern eine bessere rechtliche Position im Interesse des Kindes - bedingt durch Bindungsmöglichkeiten des Kindes an sie. Die Bindung des Kindes, die nach ‚längerer Zeit‘ des Aufenthaltes in der Pflegefamilie entstanden ist, ist ein wesentlicher Faktor der Kindeswohlbetrachtung.
Bei möglichen Veränderungen erst einmal Gespräche mit allen Beteiligten
Pflegeeltern sind die Experten für das Pflegekind. Die anderen Beteiligten (leibliche Eltern, Vormund, beratende Fachkraft, andere Helfer,) kennen das Kind nicht so gut, erleben es weniger im normalen Alltag und bei Stresssituationen. Pflegeeltern können sich durch die möglichen Veränderungen zwar auch persönlich sehr betroffen fühlen, müssen jedoch ihren Blick auf die Auswirkungen bei dem Kind wenden. Da sie es so gut kennen, können sie auch mögliche Auswirkungen vermuten und beschreiben.
Als Experten für das Kind ist es die Aufgabe der Pflegeeltern, den Blick der Beteiligten für dieses Kind zu schärfen. Wie wird das Kind durch die möglichen Veränderungen betroffen? Wie wird es sich fühlen, wie reagieren, wie sich verhalten?
Wie für alle Experten ist es für Pflegeeltern klug, bei ihrem eigenen Können und Wissen zu bleiben und nicht über andere und anderes zu spekulieren.
Wenn es Pflegeeltern sehr schwer fällt mit den anderen Beteiligten über ihre Beunruhigungen und Sorgen zu sprechen, dann rate ich ihnen, sich eine Person ihres Vertrauens als Beistand mit zu dem Gespräch zu nehmen. Nicht als ‚Mitkämpfer‘ sondern als eine Person, die nicht so emotional betroffen ist und daher sachlicher und ruhiger bleiben kann. Dieser Beistand muss genau wissen, was die Pflegeeltern erreichen wollen und auf was sie sich einlassen würden. Es ist also wichtig, dass die Pflegeeltern und der Beistand sich gut miteinander verstehen und ihren gemeinsamen Auftritt miteinander besprochen haben. Der Beistand steht den Pflegeeltern ‚bei‘. Er handelt nicht ‚für‘ die Pflegeeltern, dies würde nur ein Bevollmächtigter tun. Die Pflegeeltern bleiben demnach die wichtigen Gesprächspartner.
Die meisten krisenhaften Entwicklungen werden durch Gespräche bei Jugendamt oder Träger beruhigt. Seltener kommt es daher bei streitigen Angelegenheit zu gerichtlichen Verfahren. Wenn doch, haben Pflegepersonen, bei denen das Kind längere Zeit lebt, hier besondere Positionen und Rechte.