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Kinderrechte
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Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention. Das erste völkerrechtlich verpflichtendes Dokument, das Rechte für Kinder und Jugendliche auf internationaler Ebene vereinbart, war geboren.
Seitdem sind schon einige Jahre vergangen. Seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist auf der Welt viel für die Verwirklichung von Kinderrechten getan worden. Durch die Konvention wurden Verstösse gegen die Grundrechte von Kindern erst bewusst gemacht.
Nach wie vor aber müssen Kinder Hunger leiden, können nicht zur Schule gehen und sind von Krankheiten, Krieg und Gewalt bedroht.
Auch in Deutschland gibt es für die Verwirklichung der Kinderrechte noch viel zu tun. In keinem anderen europäischen Land sind die Bildungschancen der Kinder so sehr von ihrer sozialen Herkunft abhängig wie hier. Bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört. Fünf bis zehn Prozent aller in Deutschland lebenden Kinder sind von Vernachlässigung betroffen (vgl. Aktueller Begriff der Wissenschaflichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 13.11.07). Flüchtlingskinder werden von grundlegenden Rechten wie der allgemeinen Schulpflicht ausgeschlossen. Immer noch fehlt die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.