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Basiswissen

Jugendschutz - verständlich erklärt

Das Bundesfamilienministerium hat eine aktualisierte Broschüre zum Jugendschutz herausgeben.

Themen:

Inhalt

I. Unter 18 – Wo und für wen gilt das Jugendschutzgesetz?

  • 1.1 Verkauf und Besuch – Wie regelt der Gesetzgeber den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit?
  • 1.2 Alleine oder unter Aufsicht – Wer darf Kinder und Jugendliche begleiten?

II. Wir gehen aus – Wer darf wann und wie lange wohin?

  • 2.1 Was ist eine Gaststätte?
  • 2.2 Wann gelten Ausnahmen?
  • 2.3 Ausnahmen durch die Kommunalverwaltung

III. Wir gehen tanzen – der Besuch von Discos und Tanzveranstaltungen

  • 3.1 Was ist eine öffentliche Tanzveranstaltung nach dem Jugendschutzgesetz?
  • 3.2 Wann gelten Ausnahmen?
  • 3.3 Ausnahmen durch die Kommunalverwaltung

IV. Auf gut Glück – Teilnahme am Glücksspiel und Aufenthalt in Spielhallen

V. Das geht gar nicht – Nachtklubs und andere jugendgefährdende Orte

VI. Alkohol – Wer darf wann was trinken?

  • 6.1 Abgabe und Konsum – Wer darf Alkohol kaufen?
  • 6.2 Wo darf Alkohol konsumiert und abgegeben werden?

VII. Rauchen – nur für Erwachsene

VIII. Zappen, Klicken, Surfen, Gamen – der Jugendschutz in den Medien

  • 8.1 Freigegeben ab ? Jahren – die Alterskennzeichen
  • 8.2 Allein ins Kino? – Oder in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person?
  • 8.3 Korrekte Kennzeichnung – Verkauf und Verleih
  • 8.4 Im Netz unterwegs – der Jugendschutz im Internet und für Mobiltelefone
  • 8.5 Technische Filter – Was bieten Jugendschutzprogramme?
  • 8.6 Immer online – Zeitgrenzen im Internet

IX. Das geht gar nicht – jugendgefährdende Inhalte

X. Konsequenzen – Maßnahmen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz

Anhang: Links

Letzte Aktualisierung am: 
01.09.2015