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Jugendschutz - verständlich erklärt
Themen:
Inhalt
I. Unter 18 – Wo und für wen gilt das Jugendschutzgesetz?
- 1.1 Verkauf und Besuch – Wie regelt der Gesetzgeber den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit?
- 1.2 Alleine oder unter Aufsicht – Wer darf Kinder und Jugendliche begleiten?
II. Wir gehen aus – Wer darf wann und wie lange wohin?
- 2.1 Was ist eine Gaststätte?
- 2.2 Wann gelten Ausnahmen?
- 2.3 Ausnahmen durch die Kommunalverwaltung
III. Wir gehen tanzen – der Besuch von Discos und Tanzveranstaltungen
- 3.1 Was ist eine öffentliche Tanzveranstaltung nach dem Jugendschutzgesetz?
- 3.2 Wann gelten Ausnahmen?
- 3.3 Ausnahmen durch die Kommunalverwaltung
IV. Auf gut Glück – Teilnahme am Glücksspiel und Aufenthalt in Spielhallen
V. Das geht gar nicht – Nachtklubs und andere jugendgefährdende Orte
VI. Alkohol – Wer darf wann was trinken?
- 6.1 Abgabe und Konsum – Wer darf Alkohol kaufen?
- 6.2 Wo darf Alkohol konsumiert und abgegeben werden?
VII. Rauchen – nur für Erwachsene
VIII. Zappen, Klicken, Surfen, Gamen – der Jugendschutz in den Medien
- 8.1 Freigegeben ab ? Jahren – die Alterskennzeichen
- 8.2 Allein ins Kino? – Oder in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person?
- 8.3 Korrekte Kennzeichnung – Verkauf und Verleih
- 8.4 Im Netz unterwegs – der Jugendschutz im Internet und für Mobiltelefone
- 8.5 Technische Filter – Was bieten Jugendschutzprogramme?
- 8.6 Immer online – Zeitgrenzen im Internet
IX. Das geht gar nicht – jugendgefährdende Inhalte
X. Konsequenzen – Maßnahmen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
Anhang: Links
Letzte Aktualisierung am:
01.09.2015